Startseite Allgemeines BaFin droht Electrawinds SE
Allgemeines

BaFin droht Electrawinds SE

Teilen

Die BaFin hat am 29. Juni 2017 gegen die Electrawinds SE die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 230.000 Euro angedroht.

Die Electrawinds SE hatte gegen § 37v Absatz 1 Sätze 1, 2, 3 und 4 in Verbindung mit § 37y Nummer 1 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump bekräftigt: USA „brauchen“ Grönland – Spannungen mit Dänemark wachsen

Kurz vor einem hochrangigen Treffen zwischen der US-Regierung und dänischen Regierungsvertretern hat...

Allgemeines

Geheimes Rechtsgutachten: Trump sei bei Maduro-Operation weder durch US-Recht noch Völkerrecht gebunden gewesen

Ein als geheim eingestuftes Rechtsgutachten des US-Justizministeriums kommt zu dem Schluss, dass...

Allgemeines

Rechtsexperte: Klagen von Minnesota und Illinois gegen Bund wegen ICE-Einsätzen „nahezu völlig unbegründet“

Während Bundesbehörden in den vergangenen Monaten ihre Einwanderungsoperationen in Städten wie Chicago,...

Allgemeines

Powell

Innerhalb der Trump-Regierung wächst der Frust über die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef...