Startseite Vorsicht BAFIN BaFin bestellt Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnis
BAFIN

BaFin bestellt Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnis

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat bei einem ihrer Aufsicht unterstehenden Institut am 12. November 2021 einen Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnis gemäß § 45c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Kreditwesengesetz (KWG) bestellt. Dem Sonderbeauftragten wurden die sämtlichen Aufgaben und Befugnisse eines der Geschäftsleiter übertragen.

Grund hierfür waren insbesondere Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...

BAFIN

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse info@lgimeu.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info[at]lgimeu(.)com versandt...

BAFIN

Dukas-Global: BaFin warnt vor der Website dukas-global.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Dukas-Global. Es besteht der Verdacht,...