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BaFin:Leerverkaufsoptionen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute ihre am 4. März 2010 veröffentlichte Allgemeinverfügung, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2 % mitteilen und ab 0,5 % veröffentlichen müssen, verlängert.

Betroffen von der Regelung sind sämtliche Transaktionen, die wirtschaftlich betrachtet zu einer Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der folgenden Unternehmen führen:

AAREAL BANK AG
ALLIANZ SE
GENERALI DEUTSCHLAND HOLDING AG
COMMERZBANK AG
DEUTSCHE BANK AG
DEUTSCHE BÖRSE AG
DEUTSCHE POSTBANK AG
HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG
MLP AG
MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG
Die Regelung gilt bis zum 25. März 2012, 24:00 Uhr fort.

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