Startseite Allgemeines Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Allgemeines

Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

PDPics (CC0), Pixabay
Teilen

Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hatte die BaFin am 28. Oktober 2021 gegenüber der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH hinsichtlich des von ihr privatrechtlich betriebenen multilateralen Handelssystems für Kryptowerte angeordnet, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu schaffen und die allgemeinen Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Zur Überwachung der Anordnung bestellte sie einen Sonderbeauftragten. Die Beauftragung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits beendet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FMA schlägt Alarm: Österreichs Finanzaufsicht warnt vor vier dubiosen Online-Anbietern – was Anleger jetzt tun sollten

Gleich vier Warnmeldungen an einem Tag: Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor...

Allgemeines

Motto der DFB-Sitzung: Wie können wir noch mehr Geld von den Fans bekommen?

Showdown im Regionalliga-Krimi: Während Vereine, Fans und gesunder Menschenverstand längst fertig diskutiert...

Allgemeines

Braucht das Internet ein Nummernschild?

Pro und Contra zur Idee einer digitalen Halterhaftung Im Straßenverkehr ist klar:...

Allgemeines

Familien schröpfen, Kassen schonen? Wie man die SPD locker unter fünf Prozent bekommt

Die SPD sucht mal wieder nach Wegen, sich politisch selbst zu beschädigen....