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B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie -Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der  B3 GmbH Berlin-Brandenburg Bioenergie (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 23353), Neuheimer Weg 21, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Karlheinz Wittlerbäumer, Lindenstraße 1, 38458 Velpkewurde am 02.05.2016 um 12:30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Hartwig Albers, Lützowstraße 100, 10785 Berlin

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu
leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen
Vermögens werden hiermit untersagt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder
einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Potsdam

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