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Aufforderung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Verfahren gegen Andreas Hanisch

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In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Andreas Hanisch, geb. 08.03.1971 wegen Betrugs konnten aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.04.2014 (Az.: 27 Gs 3688/14) beim o. g. Beschuldigten Vermögenswerte sichergestellt werden.

Geschädigte Personen mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 190 AR RVA 48/14 schriftlich in Verbindung setzen.

190 AR RVA 48/14, 160 Js 21633/14

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