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Ausschließlichkeit bei Vertriebsprodukten-oft von Unternehmen mit Angst vor dem Wettbewerb genutzt

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Unzeitgemäß ist ein Wettberwerbsverbot heute mehr denn je, denn wer ein ehrliches, korrektes und gutes Prdukt hat muss das Wettbewerbsverbot in seinen Verträgen nicht haben.

Hat man allerdings Angst vor dem Wettbewerb und vor negativen Enthüllungen über Personen des Unternehmens im Internet oder in der Presse,dann macht sich so ein Wettbewerbsverbot natürlich gut-denkt sich der Initiator des Produktes. Beim Wettbewerbsverbot hat der Gesetzgeber allerdings enge Grenzen gesetzt, es lohnt sich also immer gegen ein Wettbewerbsverbor im Vertrag juristisch anzugehen. Wir empfehlen, vor allem Versicherungsvermittlern, ein solches Wettbewerbsverbot nicht in die Verträge aufzunehmen und weg zu diskutieren.

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