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Aufsichtsrechtlicher Druck steigt: BaFin zwingt Standard Chartered zu organisatorischem Umbau und höherem Kapitalpolster

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat die Standard Chartered Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main zu weitreichenden Maßnahmen verpflichtet. Nach einer Sonderprüfung sieht die Aufsicht erhebliche Defizite in der internen Organisation des Instituts – mit Folgen für das Risikomanagement und die Stabilität des Geschäftsmodells. Bis zur vollständigen Behebung der Mängel muss die Bank zusätzliche Eigenmittel vorhalten und ihre internen Strukturen grundlegend nachschärfen.

Sonderprüfung mit klaren Befunden

Auslöser der Maßnahmen war eine Sonderprüfung im ersten Quartal 2025, bei der die BaFin zentrale Schwachstellen identifizierte. Betroffen waren insbesondere:

  • die Prozesse der Kreditgewährung,

  • die Ermittlung und Steuerung der Risikotragfähigkeit.

Nach Einschätzung der Aufsicht waren diese Bereiche nicht ausreichend geeignet, Risiken verlässlich zu erfassen, zu bewerten und abzusichern. Damit erfüllte die Bank in Teilen nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach dem Kreditwesengesetz.

Warum die Geschäftsorganisation so entscheidend ist

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist das Fundament eines stabilen Kreditinstituts. Sie soll sicherstellen, dass:

  • gesetzliche Vorgaben eingehalten werden,

  • Risiken frühzeitig erkannt und gesteuert werden,

  • jederzeit ausreichend Kapital zur Absicherung dieser Risiken vorhanden ist.

Kernstück ist dabei ein wirksames Risikomanagement, das sowohl operative als auch finanzielle Risiken abdeckt. Nach Ansicht der BaFin war dieses System bei der Standard Chartered Bank AG in den geprüften Bereichen nicht hinreichend belastbar.

Zusätzliche Eigenmittel als Sicherheitsnetz

Um mögliche Risiken aus den festgestellten Mängeln abzufedern, ordnete die BaFin an, dass die Bank über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zusätzliches Eigenkapital vorhalten muss. Dieses Kapital dient als Puffer, solange die organisatorischen Defizite noch nicht vollständig behoben sind.

Parallel dazu muss das Institut konkrete Maßnahmen umsetzen, um:

  • die internen Abläufe der Kreditvergabe zu verbessern,

  • die Risikotragfähigkeit nachvollziehbar und konsistent zu ermitteln,

  • die Governance- und Kontrollstrukturen zu stärken.

Rechtskräftige Maßnahmen und Transparenz

Die aufsichtsrechtlichen Anordnungen sind seit dem 30. November und dem 6. Dezember 2025 rechtskräftig. Ihre Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b Absatz 1 KWG, der Transparenz über wesentliche Eingriffe der Finanzaufsicht schaffen soll. Damit wird auch für Marktteilnehmer sichtbar, wo die Aufsicht Risiken für die Stabilität eines Instituts sieht.

Signalwirkung für den Bankensektor

Der Fall unterstreicht die konsequente Linie der BaFin, organisatorische Schwächen nicht nur festzustellen, sondern auch mit konkreten Kapital- und Umsetzungsauflagen zu belegen. Gerade bei international tätigen Banken mit komplexen Strukturen erwartet die Aufsicht ein besonders hohes Maß an Professionalität im Risikomanagement.

Für den Bankensektor insgesamt ist die Maßnahme ein deutliches Signal: Organisatorische Mängel bleiben kein internes Problem, sondern können schnell zu aufsichtsrechtlichen Eingriffen mit spürbaren finanziellen Folgen führen.

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