Die Finanzaufsicht BaFin greift bei der N26 Bank SE erneut und deutlich ein. Wegen schwerwiegender Mängel in der Geschäftsorganisation hat die Behörde ein umfassendes Maßnahmenpaket angeordnet, das tief in den laufenden Geschäftsbetrieb der Direktbank eingreift. Ziel ist es, grundlegende Defizite zu beheben und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben sicherzustellen.
Sonderbeauftragter überwacht die Bank
Zentraler Bestandteil der Anordnung ist die Bestellung eines Sonderbeauftragten. Dieser soll die Umsetzung der von der BaFin geforderten Maßnahmen eng begleiten, deren Fortschritt überwachen und regelmäßig Bericht an die Aufsicht erstatten. Damit steht N26 faktisch unter erhöhter Daueraufsicht.
Die Bank ist verpflichtet, ihre Geschäftsorganisation so umzugestalten, dass sie den Anforderungen des Kreditwesengesetzes vollständig entspricht. Nach Einschätzung der BaFin war dies bislang nicht der Fall.
Massive Defizite in zentralen Bereichen
Auslöser der Maßnahmen waren eine Sonderprüfung im Jahr 2024 sowie die Prüfung des Jahresabschlusses 2024. Beide Untersuchungen kamen zu einem ernüchternden Ergebnis:
Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei N26 war nicht gewährleistet.
Besonders gravierend beanstandete die BaFin:
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erhebliche Mängel im Risikomanagement,
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Defizite im Beschwerdemanagement,
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strukturelle Schwächen in der Organisation des Kreditgeschäfts.
Damit habe das Institut gegen die gesetzlichen Vorgaben des § 25a Kreditwesengesetz verstoßen, der Banken zu einer stabilen, transparenten und risikoorientierten Organisation verpflichtet.
Geschäftsbeschränkungen und höhere Kapitalanforderungen
Um die bestehenden Risiken zu begrenzen, hat die BaFin zusätzlich erhöhte Eigenmittelanforderungen festgelegt. Diese sollen mögliche Verluste aus organisatorischen Schwächen abfedern.
Darüber hinaus ordnete die Aufsicht konkrete Geschäftsbeschränkungen an:
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N26 darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mit Hypothekenkrediten mehr betreiben.
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Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Risiken weiter ausweiten, solange die Mängel nicht vollständig behoben sind.
Anordnungen sind rechtskräftig
Die BaFin-Anordnungen sind seit dem 10. und 13. Dezember 2025 bestandskräftig. Sie stützen sich auf mehrere Vorschriften des Kreditwesengesetzes, unter anderem zu Organisationspflichten, Sonderprüfungen, Eigenmittelanforderungen und geschäftsbeschränkenden Maßnahmen.
Bereits zuvor Bußgeld gegen N26
Die aktuellen Eingriffe sind nicht der erste Konflikt zwischen N26 und der Aufsicht. Bereits im März 2025 verhängte die BaFin ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro, weil das Institut einen formalen Verstoß im Zusammenhang mit einem Organkredit begangen hatte. Der Aufsichtsrat hatte dem Kredit nicht fristgerecht zugestimmt, zudem wurde die BaFin darüber nicht ordnungsgemäß informiert. Der Bescheid ist seit April 2025 rechtskräftig.
Klare Botschaft der Aufsicht
Mit dem Maßnahmenpaket macht die BaFin deutlich, dass auch schnell wachsende Fintech-Banken denselben strengen Anforderungen unterliegen wie klassische Kreditinstitute. Digitalisierung und Expansion dürfen nicht zulasten von Governance, Risikokontrolle und Verbraucherschutz gehen.
Für N26 bedeutet der Schritt eine deutliche Zäsur: Erst wenn die Bank ihre internen Strukturen nachhaltig verbessert und die Auflagen vollständig erfüllt, dürfte sich der regulatorische Druck wieder lockern.
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