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Aufgepasst: digital-assets.pro

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin hat erneut eine Warnung ausgesprochen, diesmal betreffend der zwielichtigen Webseite digital-assets.pro. Diese Seite, deren Betreiber noch nicht identifiziert werden konnten, bietet unerlaubterweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an und gibt fälschlicherweise vor, von dem offiziell bei der BaFin eingetragenen Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH betrieben zu werden. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Fall von Identitätsdiebstahl. Diese Warnung folgt auf eine ähnliche Bekanntmachung vom 15. Dezember 2023 bezüglich der Website assets-hal.digital, die inzwischen nicht mehr aktiv ist.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, eine entsprechende Erlaubnis von der BaFin einholen müssen. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Dienstleistungen ohne diese notwendige Genehmigung angeboten werden. Ob ein Unternehmen die erforderliche Zulassung besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.

Auf Grundlage des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes möchte die BaFin diese wichtige Information mitteilen und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zu höchster Vorsicht bei Online-Investitionen. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, um mögliche Betrügereien frühzeitig zu erkennen.

Für weitere Informationen und Tipps, wie man sich vor Betrug im Finanzmarkt schützen kann, verweist die BaFin auf ihre Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“, die sich speziell mit dieser Thematik auseinandersetzt.

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