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AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE in einem elektronischen Abstimmungsverfahren/Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH

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Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH

Hamburg

AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

in einem elektronischen Abstimmungsverfahren

betreffend die

Schuldverschreibung
WKN: A2TSPQ, ISIN: DE000A2TSPQ0
(Anleihe zum Projekt „Apartments am Markt“)

mit einem Nennbetrag von je 1.000,- EUR im Gesamtnennbetrag von 6.750.000,- EUR
(jeweils einzeln eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“)

der
Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH
Am Sandtorkai 70
20457 Hamburg

(„Emittentin“ oder „Gesellschaft“)

 

Hamburg, 16.06.2025

 

Die Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH fordert hiermit die Inhaber der Schuldverschrei-bungen zur Teilnahme an einer Abstimmung im elektronischen Verfahren gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 18 SchVG auf.

Die Abstimmung findet im Zeitraum
beginnend am 10.07.2025 um 0:00 Uhr (MEZ)
und
endend am 23.07.2025 um 24:00 Uhr (MEZ)
statt.

I.

GEGENSTAND DER ABSTIMMUNG

Es soll über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger beschlossen werden.

Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 SchVG wird Frau Janine Hardi, Gotthelfstraße_​ 36, 81677 München bestellt.“

II.

STELLUNGNAHME DER EMITTENTIN

Ein alternativer Vorschlag zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters wurde durch eine Minderheit der Anleihegläubiger unterbreitet. Dabei wurde Herr Georg von Uckermann als gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen.

Aus der der Emittentin bekannten Kommunikation sieht die Emittentin mögliche Risiken einer Interessenskollision mit der Rolle als unabhängiger Gläubigervertreter und hält Herrn von Uckermann daher nicht für geeignet.

III.

WEITERE VERFAHRENSWEISE

Sollte Frau Janine Hardi im Rahmen dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten, wird in einem weiteren Wahlgang Herr Georg von Uckermann zur Wahl als gemeinsamer Vertreter gestellt.

Die Kosten aller mit der Wahl im Zusammenhang stehen Aufwendungen sind von der Emittentin zu tragen.

IV.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird gemäß § 7 Abs. 3 SchVG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

V.

VERFAHRENSHINWEISE ZUR ABSTIMMUNG IM ELEKTRONISCHEN ABSTIMMUNGSVERFAHREN

1. Rechtsgrundlagen für die Abstimmung im elektronischen Abstimmungsverfahren, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis

Gemäß § 16 Abs. 2 SchVG i.V.m. § 118 Abs. 1 AktG erfolgt die Abstimmung der Anleihegläubiger mittels eines elektronischen Abstimmungsverfahrens. Gemäß Ziffer 12.5 der Anleihebedingungen ist die Beschlussfähigkeit für eine Abstimmung gegeben, wenn mindestens 50 % der im Zeitpunkt der Beschlussfassung Ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlussfassungen zur Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit die qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlussfassungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters richten sich nach dessen Aufgaben. Gemäß Ziff. IV ist der gemeinsame Vertreter nicht ermächtigt wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen durchzuführen, sodass ein Beschluss zur Wahl des gemeinsamen Vertreters der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfordert.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als Nein-Stimmen. Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger und die Emittentin verbindlich.

Die Emittentin stellt die Berechtigung zur Stimmabgabe anhand der eingereichten Nachweise fest und erstellt ein Verzeichnis der stimmberechtigten Gläubiger. Die Emittentin stellt ferner die Beschlussfähigkeit sowie die erforderliche Mehrheit für einen Beschluss fest. Die Emittentin ist berechtigt, die Aufgaben nach Satz 1 und 2 auf einen unabhängigen Abstimmungsleiter zu übertragen.

2. Rechtsfolgen bei wirksamem Zustandekommen des Beschlusses

Wenn die an der elektronischen Abstimmung teilnehmenden Anleihegläubiger beschlussfähig sind und einem Beschlussvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen, hat dies insbesondere die Rechtsfolge, dass die gefassten Beschlüsse für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich sind, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht oder nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus den Ziffern 10.10. ff. der Anleihebedingungen.

3. Verfahren und Art der Abstimmung

Die Abstimmung im elektronischen Abstimmungsverfahren erfolgt mit Hilfe der Online-Wahl Software Polyas des Unternehmens Polyas GmbH.

Die Online-Stimmabgabe erfolgt dabei in 5 Schritten:

1. Die Anmeldung: Eingabe der Zugangsdaten
Der Zugang zum Online-Wahlsystem erfolgt mit zwei Zugangsdaten: Ihrer persönlichen Wähler-ID und einem einmalig-gültigen Passwort. Diese Daten erhalten vor Beginn des Abstimmungs-zeitraums (spätestens zwei Tage Beginn des Abstimmungszeitraums) per Mail zugesandt. Bitte prüfen Sie vor dem Beginn des Abstimmungszeitraums Ihren Spam Ordner in Ihrem Email Account, falls keine Email in Ihrem Postfach eingegangen sein sollte.

2. Bestätigung der Anmeldung: Die Anonymisierung
Das Wahlsystem prüft, ob Ihre Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Nur bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben.

3. Die Online-Stimmabgabe: Ihre Wahlentscheidung
Nun wird der Stimmzettel angezeigt und Sie können abstimmen. Per Mausklick verteilen Sie Ihre Stimme auf der jeweiligen Abstimmung. Außerdem können Sie „ungültig“ abstimmen.

4. Überprüfung der Stimmabgabe
Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird Ihnen dieser nochmals zur Bestätigung angezeigt.

5. Abschluss der Stimmabgabe
Um den Wahlvorgang abzuschließen, loggen Sie sich aus dem Wahlsystem aus. Erst dann wird Ihr Stimmzettel übertragen. Die verwendeten Zugangsdaten können nicht erneut genutzt werden und der Stimmzettel liegt anonymisiert in der digitalen Wahlurne.
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme innerhalb des Zeitraums

beginnend am 10.07.2025 um 0:00 Uhr (MEZ)

und

endend 23.07.2025 um 24:00 Uhr (MEZ)

(„Abstimmungszeitraum“)

durch elektronische Stimmabgabe gegenüber der Emittentin abgeben. Als Stimmabgabe gilt der Abschluss der Stimmabgabe (siehe Schritt 5 oben). Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

Die Bekanntmachung dieser Aufforderung erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin unter https:/​/​exporo.de/​ir/​projekt-80 .

Die Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses erfolgt auf der auf der Webseite der Emittentin unterhttps:/​/​exporo.de/​ir/​projekt-80 .

Einzelheiten zur Funktionsweise des elektronischen Abstimmungsverfahren werden ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung auf der Webseite der Emittentin unter https:/​/​exporo.de/​ir/​projekt-80 veröffentlicht.

4. Recht zur Teilnahme, Stimmrecht

An der Abstimmung ist jeder berechtigt, der während des Abstimmungszeitraums Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen WKN: A2TSPQ, ISIN: DE000A2TSPQ0 der Emittentin Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH ist.

Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,- gewährt gemäß Ziffer 10.7 der Anleihebedingungen und § 6 SchVG in der Abstimmung jeweils eine Stimme. Die Beschlussfähigkeit für eine Abstimmung ist gegeben, wenn mindestens 50 % der im Zeitpunkt der Beschlussfassung Ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit die einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als Nein-Stimmen. Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger und die Emittentin verbindlich. Den Anleihegläubigern steht gegen das Ergebnis der Abstimmung der Rechtsweg nach § 20 SchVG offen.

Entscheidend für das Stimmrecht ist die Inhaberschaft während des Abstimmungszeitraums.

5. Nachweis der Gläubigereigenschaft und Sperrvermerk

Die Anleihegläubiger haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spätestens am dritten Tag vor Beginn der Abstimmung nachzuweisen. Hierzu ist die Übermittlung eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des depotführenden Instituts mit einem Sperrvermerk erforderlich (der „Nachweis“). Der Nachweis hat

– den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers,

– den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen, die am Tag der Ausstellung der Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind und

– eine Erklärung, wonach die vom betreffenden Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen für den Abstimmungszeitraum beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden

zu enthalten.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung setzen.

Anleihegläubiger, die den Nachweis nicht bis spätestens am dritten Tag vor Beginn der Abstimmung an die Emittentin per Mail an investment@exporo.com übermittelt haben, sind nicht stimmberechtigt.

WICHTIGER HINWEIS für Kunden mit einem Depot bei der Baader Bank AG:
Anleihegläubiger, die Ihre Anteile in einem von der EPH Investment GmbH (vormals Exporo Investment GmbH) vermittelten und betreuten Depot bei der Baader Bank AG halten, benötigen keinen Nachweis über einen Sperrvermerk und müssen diesen auch nicht bei der Emittentin einreichen. Im Rahmen der vorhandenen Vollmacht der EPH Investment GmbH werden alle Anleihen dieser Gattung für den kompletten Abstimmungszeitraum für Käufe, Verkäufe oder Überträge automatisch gesperrt.

6. Sonstige Unterlagen

Vom Tag der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe bis zum Ende des

Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite https:/​/​exporo.de/​ir/​projekt-80 zur Verfügung:

• diese Aufforderung zur Stimmabgabe,

• die derzeit geltenden Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen,

VII. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Verordnung (EU) 2016/​679 (DatenschutzGrundverordnung bzw. DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung haben einen hohen Stellenwert. Die Emittentin wird alle gesetzlichen und behördlichen Datenschutzregelungen im Rahmen dieses elektronischen Abstimmungsverfahrens einhalten und folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten:

Kontaktdaten, Anzahl der von Ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Institut. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich, um die gesetzlichen Pflichten (z.B. aus dem Schuldverschreibungsgesetz) zu erfüllen. Wir speichern Ihre Daten, solange dies durch gesetzliche Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben ist. Ihre oben genannten Daten werden ggf. an weitere Dienstleister, z.B. Rechtsanwälte weitergeleitet, welche bei der Organisation der anstehenden Stimmabgabe unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH

Dr. Knut Riesmeier
Geschäftsführer

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