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Aufforderung an die Aktionäre zur Einzahlung noch ausstehender Einlagen auf das Grundkapital gem. § 63 Abs. 1 AktG

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Altech Advanced Materials AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A31C3Y4
ISIN: DE000A31C3Z1

Aufforderung an die Aktionäre zur Einzahlung noch ausstehender Einlagen auf das Grundkapital gem. § 63 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Altech Advanced Materials AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eigentragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118874 („Gesellschaft“), fordert hiermit alle Inhaber von teileingezahlten auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A31C3Z1 („Teileingezahlte Aktien“) gem. § 63 Abs. 1 AktG auf, von den auf das Grundkapital der Gesellschaft noch zu leistenden Einlagen in Höhe von EUR 0,70 je Teileingezahlter Aktie der Gesellschaft

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 0,45 je Teileingezahlter Aktie der Gesellschaft

bis spätestens 5. Juli 2023 auf das Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank eG

Kontoinhaber: Altech Advanced Materials AG
Verwendungszweck: AAM KE 2.Teilbetrag, [●Anzahl] Teileingezahlte Aktien, [●Name des Aktionärs]

SWIFT/​BIC: GENODE61HD1
IBAN: DE03 6729 0000 0149 6473 76

frei von Kosten und Spesen zu leisten.

Wir weisen darauf hin, dass die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Inhaber von Teileingezahlten Aktien, die die eingeforderte Bareinlage nicht rechtzeitig auf das vorgenannte Konto der Gesellschaft einzahlen, diese nach § 63 Abs. 2 Satz 1 AktG vom Eintritt der Fälligkeit an mit 5 % p. a. zu verzinsen haben.

 

Heidelberg, den 6. Juni 2023

Altech Advanced Materials AG

– Der Vorstand –

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