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Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein meldet die BaFin Verfügung

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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ADCADA Investments AG PCC – Bescheid der BaFin

Die BaFin hat gegenüber der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, mit Bescheid vom 28. September 2020 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts angeordnet sowie einen Abwickler bestellt.

Der vorgenannte Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Weitere Details sind auf der Webseite der BaFin verfügbar.

Vorhergegangene Publikationen der FMA Liechtenstein zu ADCADA Investments AG PCC:

https://www.fma-li.li/de/news/20201015-adcada-investments-ag-pcc-bescheid-der-bafin.html

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