Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Berichterstattung, welche wir zum Anlass genommen haben, um eine
G E G E N D A R S T E L L U N G
zu Ihrem im Betreff näher bezeichneten Bericht abgeben zu können wie folgt:
Richtig ist, dass unter dem Aktenzeichen „2 IN 54/25“ ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Insolvenzgericht in Rottweil eingereicht wurde und als solcher zur Bearbeitung aufgenommen wurde.
Nicht richtig ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit oder etwaige Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens dazu geführt haben. Dies wird ausdrücklich bestritten.
Hierbei handelt es sich vielmehr um einen „einseitig von außen gestellten Antrag“, welcher „zu unserer größten Überraschung“ erfolgt hat und unsererseits nicht beeinflusst werden konnte.
Hiergegen haben wir am 19.12.2025 beim angerufenen Insolvenzgericht in Rottweil einen Abweisungsantrag gestellt und beantragt, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A&O Sicherheit GmbH abzuweisen.
Eröffnungsgründe im Sinne der §§ 16, 17 InsO liegen nicht vor. Weitergehende Eröffnungsgründe bestehen nicht. Eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens liegt nicht vor und kann zudem nicht begründet werden.
Wir haben daher beantragt, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren abgewiesen bzw. eingestellt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsbetrieb der GmbH wie zuvor auch fortgeführt wird und kein Anlass zur Insolvenz besteht.
Wir gehen von einer Abweisung der Eröffnung einer Insolvenz aus.
UPDATE:
Zwischenzeitlich wurde antragsgemäß das Insolvenzeröffnungsverfahren aufgehoben. Sämtliche Maßnahmen ebenfalls. Gerichtlicher Beschluss vom 23.12.2025 anbei.
Damit lag zu keinem Zeitpunkt eine valide Insolvenzeröffnung vor.
Dem Abweisungsantrag wurde vollumfänglich stattgegeben.
Dies wollen Sie sogleich unverzüglich berichtigen und publik machen.
Mit freundlichen Grüßen
- Topcam
Geschäftsführer
Kommentar hinterlassen