Kurioser Rechtsstreit in den USA: Ein Anwalt aus dem Bundesstaat Indiana, der denselben Namen trägt wie der Gründer von Facebook, hat den Konzern Meta verklagt. Grund: Seine Konten bei dem sozialen Netzwerk werden seit Jahren wiederholt gesperrt – ausgerechnet wegen des Verdachts, er könne sich als jemand anderes ausgeben.
Verwechslung mit dem prominenten Namensvetter
Der Jurist Mark S. Zuckerberg, seit fast vier Jahrzehnten als Insolvenzanwalt tätig, betreibt auf Facebook sowohl ein privates Profil als auch eine berufliche Seite, über die er Mandanten gewinnen möchte. Nach seinen Angaben wurde insbesondere seine berufliche Seite in den letzten acht Jahren fünfmal blockiert.
Meta wirft ihm dabei regelmäßig vor, den prominenten Plattformgründer und CEO Mark Zuckerberg imitieren zu wollen. Der Anwalt bestreitet dies entschieden und betont, lediglich seinen echten Namen zu verwenden.
Sperrungen dauern oft Monate
Laut Klageschrift dauerten die Sperrungen häufig Monate, obwohl der Anwalt jedes Mal umgehend seine Identität mit Unterlagen nachwies. Schon 2011 hatte ein ähnlicher Fall Aufsehen erregt, nachdem US- und internationale Medien über die Blockade seines Profils berichteten.
Vertragsbruch als Kernvorwurf
Besonders ärgerlich sei die Lage, weil Zuckerberg nach eigenen Angaben über die Jahre mehr als 11.000 Dollar für Facebook-Werbung ausgegeben habe. Damit habe er seine Reichweite als Anwalt steigern und neue Mandanten gewinnen wollen.
Da Meta jedoch wiederholt seine Seiten sperrte und die gebuchte Reichweite nicht gewährte, sieht der Anwalt einen klaren Fall von Vertragsbruch. In der Klage fordert er, dass Facebook künftig daran gehindert wird, seine Konten ohne rechtmäßigen Grund zu blockieren.
Der aktuelle Auslöser
Im Mai 2025 wurde seine Seite erneut gesperrt – bis heute sei sie nicht wieder freigeschaltet worden. Das war der Auslöser, jetzt juristisch gegen den Konzern vorzugehen.
Ausblick
Der Fall zeigt auf ungewöhnliche Weise die Tücken automatisierter Prüfprozesse in sozialen Netzwerken. Wie das Gericht entscheiden wird, ist offen – sicher ist jedoch, dass Meta sich nun mit einem Kläger auseinandersetzen muss, der zufällig denselben Namen trägt wie sein CEO.
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