Startseite Vorsicht BAFIN Antizyklischer Kapitalpuffer: BaFin erlässt Allgemeinverfügung zur Anhebung auf 0,75 Prozent
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Antizyklischer Kapitalpuffer: BaFin erlässt Allgemeinverfügung zur Anhebung auf 0,75 Prozent

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die BaFin hebt zum 1. Februar 2022 die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Sie hat dazu, nach Anhörung der Beteiligten, eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken.

In den vergangenen Jahren haben sich durch starkes Kreditwachstum zyklische Systemrisiken aufgebaut, die den deutschen Bankensektor verwundbarer gemacht haben. Mit der Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers will die BaFin dieser Risikolage begegnen. Die Eigenkapitalbasis des Bankensektors soll präventiv gestärkt und dessen Verlusttragfähigkeit erhöht werden. Dabei geht es darum zu verhindern, dass in schlechten Zeiten die Institute ihre Kreditvergabe so stark einschränken, dass dies negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft hätte.

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hatte die Erhöhung des Puffers begrüßt. Dem AFS gehören das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Bundesbank und die BaFin an.

Die BaFin hatte am 12. Januar zudem angekündigt, zum 1. April 2022 ergänzend zum antizyklischen Kapitalpuffer einen sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Die Europäische Zentralbank (EZB) und das European Systemic Risk Board (ESRB) werden in Kürze über die Maßnahme informiert und können sich innerhalb eines Monats dazu äußern. Die Allgemeinverfügung zum Systemrisikopuffer wird deshalb zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

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