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Ansichtssache?

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Ob Radfahrer einen Helm tragen sollten oder nicht ist noch immer nicht laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club trotz Gerichtsurteil eindeutig und klar. Das Oberlandesgericht in Schleswig hat entschieden, dass ein Radfahrer ohne Kopfschutz bei einem Unfall eine Mitschuld trägt, wenn ein Helm die Kopfverletzungen vermieden oder gemindert hätte. Der Fahrrad-Club hingegen besteht auf der Freiwilligkeit, einen Helm zu tragen mit der Begründung, Radfahrer könnten nicht in einen Panzer gekleidet werden, damit sie genausoviel Blech um sich hätten wie beim Auto. Stattdessen solle man die Radwege sicherer gestalten.

 

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