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Anordnung zur Aufhebung der Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

geralt (CC0), Pixabay
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Auswärtiges Amt

Anordnung
zur Aufhebung der Anordnung über die Übertragung
von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

Vom 22. Dezember 2022

Das Auswärtige Amt ordnet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat an:

Die Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt vom 21. Februar 1969 (BAnz. Nr. 95 vom 26. Mai 1969), die durch Abschnitt I der Anordnung vom 11. Dezember 1969 (BAnz. Nr. 237 vom 20. Dezember 1969) geändert worden ist, wird ab dem 1. Januar 2023 aufgehoben. Damit fallen ab Inkrafttreten dieser Anordnung insbesondere folgende Aufgaben nicht mehr in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes:

1.
Auskunftserteilung über ausländisches Recht (insbesondere auf dem Gebiet des Familien-, Erb-, Staatsangehörigkeits-, Personenstands-, Aufenthalts- und Fremdenrechts);
2.
Fundsachen deutscher Touristen in den osteuropäischen Ländern, in denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält;
3.
Beglaubigungen deutscher Urkunden, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, soweit deren Endbeglaubigung durch das Auswärtige Amt verlangt wurde.

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Berlin, den 22. Dezember 2022

Die Bundesministerin des Auswärtigen

Annalena Baerbock

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