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Annegret Kramp-Karrenbauer – Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes

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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 19. April 2022

Frau Bundesministerin a. D. Annegret Kramp-Karrenbauer hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes die Absicht angezeigt, folgende nachamtliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:

1.
Reden und Vorträge zu verschiedenen Anlässen;
2.
Übernahme einer Gastprofessur an der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen im Wintersemester 2022/​2023.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. April 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeiten nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.

Berlin, den 19. April 2022

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

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