Es ist in den letzten Jahren zu einem Geschäftsmodell geworden, geschädigte Anleger nochmals so richtig zur Kasse zu bitten. Unterstützt werden diese dreisten Mandantenfänger noch mit einem Urteil des BGH, das diesen Abzockern dann noch ermöglicht, ganz legal an Adressen von Anlegern eines Fonds oder sonstigen Investments zu kommen. Man sucht sich einen Anleger aus der Kapitalanlage aus, vertritt diesen gegenüber dem Emissionshaus, und verlangt die Herausgabe der Mitanleger dieses Fonds, „weil ihr Mandant sich mit denen gerne in Verbindung setzen würde, um zu der Kapitalanlage zu beraten“. Oft muss man dann feststellen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei die Mandanten anschreibt und Ihnen suggeriert, „wie schlecht die Kapitalanlage doch sei, und das genau er der Anwalt ist, der sie da vor Schaden bewahren könnte“. Natürlich muss man seine Tätigkeit bezahlen, legitim und jedem seine freie Entscheidung. Da werden dann schon mal 1.500 Euro und mehr sofort fällig, und der Abkassieranwalt freut sich, denn egal wie viel Mandanten noch zu diesem Investment kommen, es ist leichtverdientes Geld. Bei jedem weiteren Mandanten übersendet er dann genau das inhaltlich gleiche Schreiben, nur abgeändert zum Mandantennamen und zur Höhe der Beteiligung. Einfach verdientes Geld. Mittlerweile nutzen auch Anwälte Google adwords zur Mandantengewinnung . Hier haben sie, analog einer Auktion, die Möglichkeit, ein finanzielles Gebot abzugeben, um bei bestimmten Suchbegriffen dann oben, als Werbung, auf die Seite zu kommen, wenn nach dem Suchbegriff gesucht wird. Ein Beispiel aus den letzten Tagen ist hier die Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg. Diese hatte nach unseren Recherchen für jeden Klick auf deren Anzeige 3 Euro geboten, nur das man ihr anwaltliches Angebot liest. Da muss man dann letztlich schon einige Mandate generieren, um diese Kosten wieder reinzubekommen. Andere Anwälte wiederum gehen einen anderen Weg, der in einer rechtlichen Grauzone stattfindet. Hier geht man her und programmiert in die eigene Webseite sogenannte Meta TAGS mit dem Namen des Emissiosnhauses, „um das man sich gerade kümmert“. Grauzone deshalb, weil es hier differierende Urteile von LG’s gibt, ob so etwas im Quellcode einer Seite zulässig ist. Nochmals, damit wir uns nicht falsch verstehen, ANLEGERSCHUTZ ist wichtig, aber nicht über solche Mandantenfänger. Genauso gut berät sie sicherlich ein Fachanwalt um die Ecke, der Ihnen von der zuständigen Anwaltskammer gerne benannt wird. Sie werden feststellen, die Anwälte, die sich so anpreisen im Internet, werden nahezu gar nicht von den Kammern empfohlen. Diesen Test haben wir gemacht. Wir haben bei 6 Anwaltskammern angerufen und unser Anliegen erklärt. Keiner der im Internet auf Mandantenfang gehenden Kanzleien, und bekannten, wurde uns dann letztlich empfohlen. Ob dies etwas zu bedeuten hat, wollen wir mal nicht bewerten.
Leben wir völlig in einer Abzockerlandschaft ?
Eindeutig ja.