Startseite Allgemeines „Anleger sollten jetzt schnell und konsequent handeln“ Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur aktuellen BaFin-Warnung vor fenririum.com
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„Anleger sollten jetzt schnell und konsequent handeln“ Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur aktuellen BaFin-Warnung vor fenririum.com

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Redaktion:
Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Webseite fenririum.com. Was genau steckt hinter dieser Warnung?

RA Jens Reime:
Die BaFin weist hier sehr klar darauf hin, dass der Betreiber der Webseite fenririum.com in Deutschland ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen – insbesondere im Bereich Wertpapiere und Kryptowährungen – anbietet. Das ist nach deutschem Recht verboten, denn solche Dienstleistungen dürfen nur von regulierten und zugelassenen Unternehmen angeboten werden.


Redaktion:
Wie ernst sollte man so eine Warnung nehmen?

Reime:
Sehr ernst. Wenn die BaFin öffentlich warnt, ist das bereits das letzte Mittel. Das bedeutet, dass es klare Hinweise gibt, dass hier gegen geltendes Finanzaufsichtsrecht verstoßen wird. In vielen Fällen handelt es sich um dubiose Anbieter, bei denen ein Totalverlust droht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Anleger hier Opfer von Betrug oder Abzocke geworden sind, ist hoch.


Redaktion:
Was sollten betroffene Anleger tun, die bereits investiert haben?

Reime:
Sofort handeln. Betroffene sollten:

  1. Zahlungen und Transaktionen dokumentieren – inklusive Screenshots, E-Mails, Verträge und Chatverläufe mit dem Anbieter.

  2. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch wenn weitere „Gebühren“ oder „Freischaltungen“ verlangt werden.

  3. Sich rechtlich beraten lassen, um individuell zu prüfen, ob Rückforderungsansprüche, Strafanzeigen oder zivilrechtliche Schritte möglich sind.

  4. Gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten – idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts.


Redaktion:
Besteht eine realistische Chance, das investierte Geld zurückzubekommen?

Reime:
Das hängt vom Einzelfall ab. In einigen Fällen gelingt es, Gelder über Chargeback-Verfahren bei Kreditkarten oder Zahlungsdienstleistern zurückzuholen – vor allem, wenn schnell reagiert wird. In anderen Fällen kann man unter Umständen gegen Zahlungsempfänger oder Mittelsmänner zivilrechtlich vorgehen. Leider verschwinden viele dieser Plattformen sehr schnell – und dann wird es schwierig.


Redaktion:
Wie kann man sich vor solchen Anbietern künftig schützen?

Reime:
Zunächst sollte man niemals bei Anbietern investieren, die nicht eindeutig reguliert sind. Die BaFin-Unternehmensdatenbank bietet hier eine gute erste Anlaufstelle. Zudem ist Misstrauen angebracht bei unrealistischen Renditeversprechen, aggressiver Werbung, fehlenden Impressumsangaben oder unseriösen Kontaktaufnahmen über Social Media oder Messenger.


Redaktion:
Ein letzter Rat an unsere Leser?

Reime:
Wer betroffen ist, sollte nicht aus Scham oder Angst zögern, sondern schnell handeln. Jede Minute zählt, insbesondere wenn es um mögliche Rückbuchungen oder das Einfrieren von Konten geht. Und für die Zukunft gilt: Lieber zweimal prüfen – und im Zweifel die Finger davon lassen.


Redaktion:
Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.

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