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Anklage wegen Hasskommentars gegen Bundesgesundheitsminister

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay
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Ein Zuschauerkommentar unter einem Internetbeitrag der „Tagesschau“ führte zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin zum Amtsgericht Tiergarten gegen eine 46 Jahre alte Berlinerin. Vorgeworfen werden der Frau Beleidigung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten.

Der Beitrag befasste sich mit den Überlegungen der Bundesregierung zu einer Legalisierung von Cannabis. Unter Bezugnahme auf Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach soll die Frau im Oktober 2022 im öffentlich einsehbaren Kommentarforum „Geisteskranker Irrer! Gehört abgeknallt!“ daraufhin geschrieben haben.

§ 111 des Strafgesetzbuches: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechts-widrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

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