Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen inzwischen 70 Jahre alten ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Anklage wegen Betrugs zum Amtsgericht Tiergarten – Strafrichter – erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Juli 2020 pflichtwidrig Nebeneinkünfte in erheblichem Umfang nicht gegenüber dem Deutschen Bundestag angezeigt zu haben.
Der Mann war bereits im Jahr 2013 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden und bezog seitdem eine Altersentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz. Nach den gesetzlichen Regelungen sind Empfängerinnen und Empfänger dieser Entschädigung verpflichtet, dem Bundestag sämtliche weiteren Einkünfte mitzuteilen, damit diese auf die Altersentschädigung angerechnet werden können.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sein und in dem genannten Zeitraum jährliche Nebeneinkünfte zwischen rund 77.700 Euro und 426.900 Euro erzielt haben. Durch das Verschweigen dieser Einkünfte soll es zu einer Überzahlung in Höhe von insgesamt 202.078,26 Euro gekommen sein.
Hinweis zur Unschuldsvermutung
Es handelt sich um eine Anklageerhebung, nicht um eine Verurteilung.
Der Angeschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts als unschuldig. Das Amtsgericht Tiergarten wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
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