📊 Finanzanalyse – Überblick
Bilanzsumme (Ende 2023): 64.135 €
Eigenkapitalquote: ca. 98,6 % → sehr solide Eigenkapitalbasis
Jahresfehlbetrag: -1.767 € → kleiner operativer Verlust im Startzeitraum
âś… Positiv aus Anlegersicht
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Solide Kapitalausstattung:
Das Eigenkapital beträgt 63.233 € von insgesamt 64.135 € Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote liegt bei ca. 98,6 %, was auf ein äußerst geringes Fremdfinanzierungsrisiko hinweist. -
Hoher Liquiditätsanteil:
Das gesamte Umlaufvermögen besteht aus Barmitteln (64.135 €) – das Unternehmen ist also komplett liquide, was für kurzfristige Zahlungsverpflichtungen Sicherheit bietet. -
KapitalrĂĽcklage:
Eine Kapitalrücklage von 40.000 € zeigt, dass über das gezeichnete Kapital hinaus Mittel eingebracht wurden – das kann auf Vertrauen von Gesellschaftern oder Investoren hinweisen. -
Kaum Verbindlichkeiten:
Nur 22 € Verbindlichkeiten sowie 880 € Rückstellungen – das Unternehmen ist praktisch schuldenfrei.
⚠️ Kritische Punkte / Hinweise
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Jahresfehlbetrag von -1.767 €:
Zwar ist der Verlust gering und in einer Anlaufphase nicht unĂĽblich, aber es ist dennoch ein negatives Ergebnis. Anleger sollten kĂĽnftig beobachten, ob daraus ein strukturelles Defizit entsteht. -
Fehlende Umsatzzahlen / GuV:
Die Bilanz allein lässt keine Aussage zur Ertragskraft des Unternehmens zu – es fehlen Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), etwa zu Umsätzen, Personalaufwand oder Betriebskosten. -
Noch keine operativen Vermögenswerte:
Es gibt keine Sachanlagen, Vorräte oder Forderungen – das kann bedeuten, dass das Unternehmen noch nicht operativ tätig ist oder gerade erst beginnt.
đź§ Fazit fĂĽr Anleger
Die Haferkater Purpose GmbH befindet sich offenbar noch in der Anlaufphase. Die Bilanz zeigt ein hohes Maß an finanzieller Stabilität und Liquidität, was Vertrauen schafft. Für eine fundierte Investitionsentscheidung fehlen jedoch wichtige Daten wie Umsätze, Geschäftsmodell und mittelfristige Pläne.
📌 Empfehlung:
Diese Bilanz vermittelt den Eindruck eines soliden Finanzstarts, doch eine Bewertung des wirtschaftlichen Potenzials und Geschäftsmodells erfordert weitere Informationen – insbesondere zur GuV und zum operativen Geschäft.
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Haferkater Purpose GmbHFrankfurt am MainBerichtĂĽber die Mittelverwendungskontrollezur Vermögensanlage„Nachrangdarlehen_​Haferkater_​Purpose_​GmbH_​8,50%_​2023_​2030“der Haferkater Purpose GmbH(Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2023)Auftrag und AuftragsdurchfĂĽhrung Mit Vertrag vom 12. Dezember 2023, zuletzt geändert am 5. November 2024, wurde ich, WirtschaftsprĂĽfer Steuerberater Martin Jäschke, LeibnizstraĂźe 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der Haferkater Purpose GmbH, Eberswalder StraĂźe 26, 10437 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 132382 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) fĂĽr eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzufĂĽhren. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, ĂĽber das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfĂĽgen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag ĂĽber die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den ĂĽbrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich in meiner Funktion als Mittelverwendungskontrolleur ĂĽber das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_​Haferkater_​Purpose_​GmbH_​8,50%_​2023_​2030“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2024. Anlageobjekt Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Anlageobjekt ist es, das eingeworbene Nachrangkapital an den (…) Projektinhaber in Form eines nicht nachrangigen Darlehens weiterzuleiten und in Höhe der Nettoeinnahmen dieser Finanzierung (…) an diesen auszuzahlen. (…) Der Projektinhaber wird die Nettoeinnahmen fĂĽr die Erhöhung seiner Liquidität zur Umsetzung seiner unternehmerischen Strategie („Vorhaben“) nutzen. Unter der Annahme der Vollplatzierung wird der Projektinhaber die Nettoeinnahmen wie folgt zur Umsetzung des Vorhabens verwenden:
PrĂĽfungsergebnisse zum Berichtsstichtag Die Ergebnisse der PrĂĽfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene), der Projektinhaberin (2. Ebene) und der Tochtergesellschaft der Projektinhaberin (3. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:
Anlegergelder gelten als eingesammelt, wenn die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen bis zum Berichtsstichtag auf dem Mittelverwendungskonto eingegangen sind. Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen wurden auf Grundlage des Weiterleitungskreditvertrags durch Zahlungen der Emittentin am 17. April 2024 an die Projektinhaberin bzw. die Tochtergesellschaft der Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene). Das dieser Vermögensanlage zugrunde liegende Vermögensanlagen-Informationsblatt wurde nach Veröffentlichung der Vermögensanlage am 15. Dezember 2023 mehrfach geändert. Die Anpassungen umfassten unter anderem die geplante Mittelverwendung, die Höhe der beiden Tranchen sowie die Höhe einzelner Transaktionskosten. Dieser Berichterstattung liegt das Vermögensanlagen-Informationsblatt in der finalen Fassung vom 31. Mai 2024 zugrunde. Wenn Transaktionskosten im Zeitpunkt ihrer Verausgabung auf Grundlage eines nicht mehr gültigen Vermögensanlagen-Informationsblatts geleistet worden sind, wurden nachträgliche Korrekturen dieser Ausgaben initiiert, um den Vorgaben der finalen Fassung des Vermögensanlagen-Informationsblatt vom 31. Mai 2024 zu entsprechen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder dem Grunde nach bisher planmäßig erfolgt. Abweichend von den Ausführung im Vermögensanlagen-Informationsblatt wurde die Zahlungsdienstleister-Vergütung jedoch auf einen Teilbetrag des eingeworbenen Nachrangkapitals in Höhe von 261.300,00 EUR nicht berechnet.
Leipzig, den 22. Juni 2025
Martin Jäschke |
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