Das Amtsgericht Meißen hat einen 59-jährigen Mann wegen Bedrohung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann muss demnach insgesamt 2.250 Euro zahlen.
Gewaltandrohungen auf Facebook
Der Vorfall geht auf einen Facebook-Beitrag des Beschuldigten im August zurück. Darin schrieb er, er werde Kretschmer „mit Schlägen und einer Waffe“ verletzen, sollte dieser zu einer Oldtimer-Rallye nach Riesa kommen. Mit dieser öffentlichen Äußerung kündigte er nicht nur eine Straftat an, sondern bedrohte gezielt einen gewählten Spitzenpolitiker des Freistaats.
Verfahren im beschleunigten Ablauf
Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte ein beschleunigtes Verfahren, da sowohl der Sachverhalt als auch die Täterschaft eindeutig waren. Vor Gericht räumte der 59-Jährige die Vorwürfe ein. Damit war eine schnelle Entscheidung möglich. Das Gericht setzte eine Geldstrafe fest, die sich aus Tagessätzen errechnet und der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten angepasst ist.
Signalwirkung der Entscheidung
Das Amtsgericht machte mit seiner Entscheidung deutlich, dass Bedrohungen gegen Amtsträger ernst genommen und zügig geahndet werden. Auch wenn es sich „nur“ um einen Eintrag in sozialen Netzwerken handelt, stellt eine solche Ankündigung von Gewalt eine Straftat dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kontext: Zunehmende Drohungen gegen Politiker
Der Fall reiht sich in eine Serie von Vorfällen ein, bei denen Politikerinnen und Politiker in Deutschland Ziel von Hass, Hetze und Gewaltandrohungen wurden. Gerade in den sozialen Medien verbreiten sich Bedrohungen schnell und können eine erhebliche Eskalationsgefahr bergen. Sicherheitsbehörden und Justiz warnen seit Jahren vor einer wachsenden Aggressivität gegenüber politischen Entscheidungsträgern.
Michael Kretschmer selbst war in der Vergangenheit mehrfach Ziel von Anfeindungen, insbesondere in Zusammenhang mit Debatten über die Corona-Maßnahmen, Energiepolitik oder Migration. Auch bundesweit haben Attacken und Drohungen gegen Kommunal- und Landespolitiker zugenommen.
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