Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NWT GmbH aus Taucha einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das geht aus einer aktuellen Bekanntmachung des Insolvenzgerichts hervor.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Leipzig – Insolvenzgericht vom 25. März 2026 um 09:15 Uhr wurde Dr. Thilo H. Korn, Rechtsanwalt aus Leipzig, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Unternehmen mit Sitz in Taucha betroffen
Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 22535 eingetragene NWT GmbH mit Sitz in:
Am Obstgut 9, 04425 Taucha
Die Gesellschaft wird laut Bekanntmachung von zwei Geschäftsführern vertreten:
- Dieter Richard Bauch
- Bruno Jules Lamoureux
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 402 IN 564/26 geführt.
Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt die gerichtliche Sicherungsphase eines Insolvenzverfahrens. In diesem Stadium prüft das Insolvenzgericht gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter insbesondere,
- wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist,
- ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist,
- ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann,
- und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Dr. Thilo H. Korn
Karl-Tauchnitz-Straße 10
04107 Leipzig
Der Beschluss liegt laut Gericht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Geschäftszweck im Beschluss nicht genannt
Anders als bei manchen Insolvenzbekanntmachungen enthält der veröffentlichte Beschluss keine Angabe zum Unternehmensgegenstand bzw. Geschäftszweck der NWT GmbH. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich daher nicht, in welcher Branche die Gesellschaft tätig ist.
Für eine belastbare Ergänzung des Geschäftszwecks wäre ein aktueller Handelsregisterauszug oder die Gesellschafterliste/Satzung erforderlich.
Beschwerde gegen den Beschluss möglich
Gegen die Entscheidung ist nach der Rechtsbehelfsbelehrung die sofortige Beschwerde zulässig. Diese muss binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt je nach Fall mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass eine einfache E-Mail für die Einlegung des Rechtsbehelfs nicht ausreicht.
Einordnung: Noch kein eröffnetes Insolvenzverfahren
Wichtig ist: Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht automatisch die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Zunächst handelt es sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren, in dem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geprüft und Vermögenswerte gesichert werden.
Ob das Verfahren später regulär eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss dieser vorläufigen Prüfung.
Kompakte Kurzmeldung (für News-Ticker / Portal)
NWT GmbH aus Taucha in vorläufiger Insolvenzverwaltung
Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NWT GmbH, Am Obstgut 9, 04425 Taucha (HRB 22535), am 25. März 2026 um 09:15 Uhr den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 402 IN 564/26. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Dieter Richard Bauch und Bruno Jules Lamoureux. Angaben zum Geschäftszweck enthält die veröffentlichte Bekanntmachung nicht. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters markiert die Sicherungsphase des Insolvenzeröffnungsverfahrens; über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht entschieden.
Optional: Version mit Geschäftszweck ergänzbar
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