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Amtsgericht Charlottenburg ordnet Sicherungsmaßnahmen für Sonnendach Solar GmbH an

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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22. August 2025 im Insolvenzverfahren über die Sonnendach Solar GmbH einschneidende Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, bis endgültig über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit sie nicht Immobilien betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen müssen eingestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt behandelt werden oder das Unternehmensvermögen weiter geschmälert wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin. Ab diesem Zeitpunkt darf die Sonnendach Solar GmbH nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen – jede Verfügung ist nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Dr. Grauer erhält weitreichende Befugnisse: Er darf Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einziehen, Zahlungen entgegennehmen und spezielle Treuhandkonten eröffnen, über die er allein verfügen kann. Kreditinstitute müssen ihm Auskunft über bestehende Konten und Guthaben erteilen. Auch Geschäftspartner und Schuldner der Gesellschaft dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Sonnendach Solar GmbH leisten, sondern nur an den vorläufigen Verwalter.

Darüber hinaus ist Dr. Grauer befugt, die Geschäftsräume sowie alle betrieblichen Einrichtungen zu betreten, Unterlagen einzusehen und Geschäftsunterlagen auch an sich zu nehmen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, vollständige Auskünfte über ihre Vermögenssituation zu erteilen, damit die künftige Insolvenzmasse gesichert und die wirtschaftliche Lage transparent aufgeklärt werden kann.

Der Beschluss wurde im elektronischen Bekanntmachungssystem veröffentlicht und bleibt dort solange gespeichert, wie die Sicherungsmaßnahmen gelten. Kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, werden die Veröffentlichungen ebenfalls spätestens sechs Monate nach Ende der Maßnahmen gelöscht.

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Beschwerdeberechtigt sind sowohl die Schuldnerin als auch ihre Gläubiger.

Damit ist die Sonnendach Solar GmbH ab sofort nur noch eingeschränkt handlungsfähig. Die Kontrolle über ihre Finanzen liegt nun im Wesentlichen bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig entschieden wird.

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