Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanz- und Nichtfinanzsektor. Unternehmen des Privatsektors müssen diese in Deutschland künftig unmittelbar anwenden. Die BaFin empfiehlt ihnen daher, sich an den Konsultationen zu beteiligen.
Interessierte können sich zu den folgenden Regulierungsstandards, die auf der Website der AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) zu finden sind, äußern:
- Der Technische Regulierungsstandard zu Geschäftsbeziehungen („Regulatory Technical Standard on criteria for identifying business relationships, occasional and linked transactions and lower thresholds under Article 19(9) AMLR“) soll regeln, wie Geschäftsbeziehungen, gelegentliche Transaktionen und verbundenen Transaktionen zu unterscheiden sind. Diesen Standard konsultiert AMLA bis zum 8. Mai 2026.
- Der Technische Regulierungsstandard zu Kundensorgfaltspflichten („Regulatory Technical Standard on Customer Due Diligence under 28(1) AMLR“) soll regeln, wie Kundensorgfaltspflichten anzuwenden sind. Vor allem geht es darum welche Informationen und Unterlagen von Verpflichteten erhoben werden sollen. Diesen Standard konsultiert AMLA bis zum 8. Mai 2026.
- Der Technische Regulierungsstandard zu Aufsichtsmaßnahmen und deren Durchsetzung (Regulatory Technical Standard on pecuniary sanctions, administrative measures and periodic penalty payments under Art. 53(10) AMLD6“) regelt, wie Pflichtverstöße zu bewerten und welche Kriterien bei der Festsetzung von Geldbußen oder der Anwendung anderer verwaltungsrechtlicher Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Zudem wird eine Methodik für Zwangsgelder festgelegt. Bei diesem Standard konsultiert AMLA mit verkürzter Frist bis einschließlich 9. März 2026.
Die AMLA entwirft die Regulierungsstandards und übergibt sie zur Verabschiedung an die Europäische Kommission.
Die AMLA plant als ergänzenden Bestandteil der Konsultation eine öffentliche Anhörung zu den Regulierungsstandards zu Geschäftsbeziehungen und zu Kundensorgfaltspflichten am 24. März 2026. Weitere Informationen wird sie noch auf ihrer Website veröffentlichen.
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