Startseite Allgemeines Altlasten im Blick: BaFin rollt Cum/Cum-Geschäfte erneut auf
Allgemeines

Altlasten im Blick: BaFin rollt Cum/Cum-Geschäfte erneut auf

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine weitere Abfrage zu Cum/Cum-Geschäften gestartet, um mögliche finanzielle Risiken und aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf bei beaufsichtigten Unternehmen neu zu bewerten. Mit der Maßnahme will die Aufsicht ein aktuelles Lagebild gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund weiterhin offener steuerlicher und rechtlicher Fragen.

Die Abfrage richtet sich an einen Großteil der deutschen Kreditinstitute sowie an ausgewählte Wertpapierinstitute und Finanzmarktinfrastrukturen. Einbezogen sind zudem sämtliche externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis zur Verwaltung offener Wertpapierfonds. Auch Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds unter Bundesaufsicht sind betroffen.

Ziel der Erhebung ist es, potenzielle finanzielle Belastungen aus früheren oder fortbestehenden Cum/Cum-Geschäften zu erfassen. Dabei stehen mögliche Steuerrückforderungen, Rückstellungen, Prozessrisiken und Auswirkungen auf die Kapitalausstattung der Unternehmen im Fokus.

Nach Angaben der BaFin beschränkt sich die Relevanz von Cum/Cum-Geschäften jedoch nicht auf reine Risikokennzahlen. Ebenso fließen entsprechende Feststellungen in die aufsichtsrechtliche Bewertung der Unternehmensführung und der Geschäftsorganisation ein. Die Beteiligung an steuergetriebenen Aktiengeschäften kann Hinweise auf Defizite in internen Kontrollsystemen, Entscheidungsprozessen und Verantwortlichkeitsstrukturen liefern.

Bereits in den Jahren 2017, 2020 und 2021 hatte die Finanzaufsicht vergleichbare Abfragen durchgeführt. Die nun gestartete Erhebung soll den aktuellen Stand der Aufarbeitung abbilden und prüfen, ob sich seit den letzten Befragungen neue Risiken ergeben haben.

Erweitert wird der Prüfungsumfang dadurch, dass erstmals auch zusätzliche Angaben zu möglichen Cum/Ex-Gestaltungen abgefragt werden. Damit verdeutlicht die BaFin, dass sie steuerlich motivierte Aktiengeschäfte weiterhin als relevantes Aufsichtsthema betrachtet und mögliche Auswirkungen auf Stabilität und Integrität des Finanzsystems genau beobachtet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Universitätsklinikum Leipzig: Spitzenmedizin mit wirtschaftlichen Herausforderungen

Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) gehört zu den größten und traditionsreichsten Krankenhäusern in...

Allgemeines

Bericht: Steve Bannon suchte Austausch mit Jeffrey Epstein über Strategie gegen Papst Franziskus

Neu veröffentlichte Dokumente des US-Justizministeriums legen nahe, dass der frühere Trump-Berater Steve...

Allgemeines

Ende-Wer hatte die niedrigste Zustimmungsrate? Gallup beendet historische Präsidentenumfragen

Seit den 1930er-Jahren galten die Zustimmungswerte von US-Präsidenten als wichtiger Gradmesser für...

Allgemeines

US-Regierung streicht Anreiz für Start-Stopp-Systeme in Autos

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump schafft eine bisherige Gutschrift für Autohersteller...