Ein Jahr nach dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist zeigt sich ein gemischtes Bild beim Austausch alter Kaminöfen. Seit Anfang 2025 gelten bundesweit strengere Emissionsgrenzwerte für Feuerstätten. Ziel der Regelung ist es, Feinstaub und Schadstoffe deutlich zu reduzieren. Zehntausende Öfen mussten deshalb entweder nachgerüstet, ersetzt oder stillgelegt werden – doch vielerorts kommt der tatsächliche Austausch nur langsam voran.
Besonders deutlich wird das in Schleswig-Holstein. Dort sind insgesamt rund 51.000 Öfen und Kamine von der Regelung betroffen. Eingebaut wurden sie zwischen 1995 und 2010 – also in einer Zeit, in der deutlich höhere Emissionswerte noch zulässig waren.
Jeder vierte Ofen noch nicht ersetzt
Nach Angaben von Christian Fahrenkrug, Sprecher der Innung Nord für Ofen- und Luftheizungsbauer, ist etwa ein Viertel der betroffenen Feuerstätten bislang noch nicht stillgelegt oder modernisiert worden. Diese Öfen dürfen zwar weiterhin in den Wohnungen und Häusern stehen bleiben, dürfen aber offiziell nicht mehr betrieben werden.
In der Praxis habe sich bei vielen Eigentümern ein Zwischenzustand etabliert: Der Ofen ist außer Betrieb, der Austausch wird jedoch aufgeschoben. Hauptgrund seien die hohen Kosten. Ein moderner, emissionsarmer Kaminofen oder eine technische Nachrüstung kann mehrere tausend Euro kosten. Viele Hausbesitzer warteten deshalb ab, bis die finanzielle Belastung tragbar sei.
Hohe Bußgelder, aber kaum Verstöße
Dabei drohen empfindliche Strafen. Wer einen nicht mehr zugelassenen Ofen weiter betreibt, riskiert laut Bundes-Immissionsschutzgesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb durch einen Schornsteinfeger nachgewiesen wird.
Nach Einschätzung des Schornsteinfegerverband Schleswig-Holstein sind tatsächliche Verstöße bislang selten. Schornsteinfeger Paul Beeck berichtet, dass in seinem Zuständigkeitsbereich bislang keine unerlaubte Nutzung festgestellt wurde. Viele Kunden hätten ihre Feuerstätte pünktlich zum Stichtag am 1. Januar 2025 stillgelegt. Der Austausch erfolge nun schrittweise – oft abhängig von der finanziellen Situation der Eigentümer.
Ausnahmen sorgen für Unsicherheit
Nicht alle Öfen fallen unter die Austauschpflicht. Ausgenommen sind unter anderem Feuerstätten, die einen Raum als alleinige Heizquelle versorgen, offene Kamine, klassische Kochherde sowie bestimmte historische Öfen. Zudem ist der Betrieb eines stillgelegten Ofens in echten Notsituationen erlaubt, etwa wenn die zentrale Heizungsanlage ausfällt.
Diese zahlreichen Ausnahmen führen jedoch zu Unsicherheit. Viele Besitzer sind sich nicht sicher, ob ihr Ofen tatsächlich betroffen ist oder weiterhin betrieben werden darf. Fachbetriebe und Schornsteinfeger berichten von einem hohen Beratungsbedarf.
Umweltziel klar – Umsetzung dauert
Grundsätzlich wird die neue Regelung von Fachleuten als sinnvoll bewertet. Alte Öfen gelten als erhebliche Feinstaubquelle, insbesondere in den Wintermonaten. Durch moderne Technik lassen sich Emissionen deutlich senken. Allerdings zeigt sich ein Jahr nach Fristende: Zwischen gesetzlichem Anspruch und praktischer Umsetzung klafft eine Lücke.
Stillgelegt wird zwar überwiegend regelkonform, doch der vollständige Austausch braucht Zeit. Hohe Investitionskosten, lange Lieferzeiten und ein angespannter Handwerkermarkt bremsen den Prozess. Ob die gewünschte Verbesserung der Luftqualität schnell erreicht wird, hängt daher entscheidend davon ab, wie zügig die verbliebenen zehntausenden Kaminöfen tatsächlich modernisiert oder ersetzt werden.
Kommentar hinterlassen