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Alphapool GmbH – Rückabwicklungsverfügung der BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Alphapool GmbH, Leipzig (früherer Geschäftssitz: Saarbrücken) mit Bescheid vom 31. Oktober 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Die Alphapool GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu leisten.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen betreibt die Alphapool GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Den Antrag der Alphapool GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20. Januar 2015 abgelehnt. Die hiergegen von der Alphapool GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Juni 2015 zurückgewiesen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 5. Mai 2015 ist für die Alphapool GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden.

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