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Allianz Bank muss Schaden ersetzen

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Die Kundin der Bank wollte ein sicheres Geschäft tätigen, das hatte sie dem Bankberater klar gegenüber zum Ausdruck gebracht. Der Bankberater hat, davon war das Gericht nun einem Fall in Oldenburg überzeugt, soll die Geldanlage in einen Schiffsfonds als ein solch sicheres Geschäft dargestellt haben. Das sah das entscheidende Gericht jetzt jedoch als Falschberatung an und verurteilte die Bank zur Rückzahlung der Einlagen an den Anleger. Das Gericht machte zu dem wohl deutlich, dass es Schiffsfonds als hochriskante Geldanlagen mit Totalverlustrisiko ansieht. Somit hätet nach Auffassung des Gerichtes, die  Schiffsfondsanlage nicht als „sicher“ dargestellt werden dürfen von Seiten des Bankberaters. Die Klägerin wurde also somit in die Irre geführt. Aufgrund der vorgetäuschten Sicherheit hat sie dann die hochriskante Schiffsfondsanlage erworben. Das Landgericht Oldenburg hat den geschädigten Anlegern nun den von Ihnen beanspruchte Schadenersatz zugesprochen. Im Gegenzug bekommt die Bank dann die Schifffondsanteile zurückübertragen.

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