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ALLFin Finanzierungsvermittlungsgsellschaft mbH, vormals TREUKAPITAL Finanzierungsvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

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Das Amtsgericht Offenbach teilt mit, das das Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen aufgehoben wurde.

8 IN 514/04: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALLFin Finanzierungsvermittlungsgsellschaft mbH, vormals TREUKAPITAL Finanzierungsvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vormals Wernher-von-Braun-Straße 5, 63263 Neu-Isenburg, Schweidnitzer Straße 6, 10709 Berlin, vertr. d. d. Geschäftsführer Dr. Hubert Metz, Hohlweg 8, CH-4125 Riehen, SCHWEIZ, ist am 09.05.2014 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.05.2014

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