In Deutschland gilt für Fahrradfahrer im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert bleiben Fahrradfahrer straffrei, solange sie nicht den Verkehr gefährden. Verkehrsexperten fordern, die Grenze auf 1,1 Promille zu senken. Im Jahr 2013 waren insgesamt rund 14 000 alkoholisierte Personen an Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligt. Jeder Vierte von ihnen war ein Fahrradfahrer (24 %). Betrachtet man dagegen alle Beteiligten an Unfällen mit Personenschaden (562 000 Personen), lag der Anteil der Fahrradfahrer nur bei 14 %. Somit waren Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt. 39 % der alkoholisierten Fahrradfahrer hatten eine Blutalkoholkonzentration von 1 Promille oder mehr, bei 5 % wurde ein Wert von 1,5 Promille oder mehr gemessen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Fahrradfahrer deutlich zurückgegangen, die unter Alkoholeinfluss an Unfällen beteiligt waren: Im Vergleich zum Jahr 2000 sank sie um 18 %. Die Zahl aller alkoholisierten Unfallbeteiligten hat im gleichen Zeitraum allerdings noch stärker abgenommen, sie ging um 49 % zurück.
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