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Alfons Schuhbeck: Vom Sternekoch zum Strafkatalog – Die unendliche Menüfolge

AJEL (CC0), Pixabay
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Manche Menschen sammeln Briefmarken, andere Verurteilungen – und Alfons Schuhbeck scheint Letzteres zur Perfektion zu treiben. Der einstige Star-Koch, der bereits wegen Steuerhinterziehung hinter Gittern sitzt, bekommt nun eine neue Chance, sein Strafregister weiter auszubauen. Die Staatsanwaltschaft München I hat jedenfalls keine Kosten und Mühen gescheut, um ein weiteres mehrgängiges Menü an Anklagepunkten für ihn zusammenzustellen.

Der Auftakt zu den vier Prozesstagen ist für den 24. Juni geplant – damit Schuhbeck seinen Terminkalender auch im Gefängnis gut gefüllt hält. Mit einem Urteil kann dann am 14. Juli gerechnet werden. Man darf gespannt sein, ob es diesmal ein Menü à la carte oder doch eine Strafe vom „All-You-Can-Eat“-Buffet der Justiz wird.


Die exquisite Auswahl an Vorwürfen

Die Speisekarte der Staatsanwaltschaft liest sich beeindruckend:

🍽 Insolvenzverschleppung in neun Fällen – Offenbar dachte Schuhbeck, Zahlungsunfähigkeit sei nur ein subjektives Gefühl.

🍽 Betrug in vier Fällen, versuchter Betrug in fünf Fällen – Der Versuch war ja immerhin da, das zählt doch auch?

🍽 Subventionsbetrug in 19 Fällen – Wenn schon betrügen, dann mit Hingabe und Ausdauer!

Seine Anwälte kündigten bereits an, dass er sich gegen die Vorwürfe verteidigen werde – wahrscheinlich mit einem delikaten „Ich habe doch nur nachgewürzt!“


Corona-Hilfen à la „Selbstbedienungsbuffet“

Besonders kreativ zeigte sich Schuhbeck bei den Corona-Soforthilfen: 460.000 Euro an staatlichen Geldern sollen unrechtmäßig auf seine Teller gewandert sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von „wissentlich falschen Angaben“, um „eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer“ zu schaffen – oder wie man in der Gastro sagt: „ein sicheres Geschäftsmodell“.

Noch appetitlicher: Krankenkassenbeiträge für Mitarbeiter wurden einfach nicht oder verspätet gezahlt. Schließlich geht es in der Küche ums Sparen – Salz, Zucker und eben auch Sozialabgaben.

Und als Dessert? Neun Unternehmen ohne rechtzeitigen Insolvenzantrag – dabei hätte man doch einfach „Geschlossen wegen Betriebsferien“ an die Tür hängen können.


Vom „Tischlein deck dich“ zur „Steuerfahndung klopf klopf“

Schon 2023 wurde Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. 2,3 Millionen Euro hatte er verschwinden lassen – wohl ein spezielles „Zaubergewürz“, das nur er kennt. Die Technik: mehr als 1.000 Mal in die Restaurantkasse greifen und hoffen, dass niemand nachzählt. Leider haben die Finanzbehörden offenbar doch einen Taschenrechner parat gehabt.


Fazit: Ein lukullisches Drama in mehreren Gängen

Es bleibt spannend, ob Alfons Schuhbeck seine Karriere demnächst mit einem Kochbuch „Gefängnisküche für Fortgeschrittene“ krönen wird oder ob er sich doch noch eine Bewährungsstrafe auf der „Haftkarte“ sichern kann. Fest steht: Sein Name bleibt im Gespräch – wenn auch nicht mehr für Michelin-Sterne, sondern für Anklagepunkte.

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