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Airbnb-in Hamburg auf der „Verbotsliste“?

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Viele Städte in Deutschland, vor allem Tourismuszentren, machen derzeit mobil gegen Wohnungsplattformen wie Airbnb, denn immer mehr Vermieter lassen heute ihre Wohnung für Dauermieter „leer stehen“, um die Wohnung dann tageweise für wesentlich mehr Einnahmen an Touristen zu vermieten.

Damit werden gerade in den Tourismuszentren die Mietangebote immer knapper. Hamburg will nun konsequenter mit Maßnahmen gegen Auswüchse dieser Vermietungen auf Zeit vorgehen. In Hamburg könnte es daher demnächst schwerer werden, eine Airbnb-Unterkunft für den nächsten Städtetrip zu finden.

Am Dienstag hat der Hamburger Senat einen Gesetzentwurf beschlossen, um noch stärker gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen. Anders als in München sollen dabei aber nicht nur die Betreiber von Wohnungsplattformen – also zum Beispiel Airbnb oder Wimdu – stärker in die Pflicht genommen werden, sondern auch die Wohnungseigentümer selber.

Hier drohen bei widerrechtlicher Vermietung von Wohnungen letztlich Strafen bis zur Höhe von 500.000 Euro. Privatwohnungen dürfen nicht länger als acht Wochen, bezogen auf ein Jahr, für touristische Zwecke vermietet werden.

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