Die AfD geht juristisch gegen die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) vor, sie als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Nach einer erfolglosen Abmahnung hat die Partei nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht – dort, wo auch der Sitz des BfV liegt.
Was ist passiert? Vergangenen Freitag verkündete der Inlandsnachrichtendienst offiziell, dass die AfD ab sofort nicht mehr nur als Verdachtsfall geführt wird, sondern als eine Organisation, die laut BfV „menschenwürdeverachtende, extremistische Prägung“ aufweise. Das ist ein deutliches Signal – und hat weitreichende Konsequenzen.
Was bedeutet diese Einstufung?
Die Hochstufung bedeutet vor allem eines: Der Verfassungsschutz darf nun mit größerer rechtlicher Sicherheit und mit weniger Hürden nachrichtendienstliche Mittel gegen die Partei einsetzen. Dazu zählen der Einsatz von V-Leuten, Observation, sowie Bild- und Tonaufnahmen.
Schon zuvor, als Verdachtsfall, waren diese Maßnahmen theoretisch möglich – nun allerdings mit stärkerem Rückhalt durch die neue rechtliche Bewertung.
Die Reaktion der AfD: Empört – und vorbereitet
Die AfD hatte das Bundesamt per Abmahnung aufgefordert, die Einstufung zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Frist lief am Montagmorgen um 8 Uhr ab. Da keine Reaktion aus Köln kam, zog die Partei – wie bereits angedroht – vors Verwaltungsgericht.
Ziel der Klage: Das BfV soll die neue Einstufung nicht nur rückgängig machen, sondern künftig auch unterlassen, die Partei auf diese Weise zu beobachten oder öffentlich so einzuordnen. Laut AfD sei die Entscheidung „offensichtlich rechtswidrig“.
Politisches Signal oder rechtlicher Erfolg?
Ob die Klage Erfolg haben wird, ist offen. Juristisch dürfte es ein langer Weg werden. Politisch hingegen setzt die AfD damit ein klares Zeichen an ihre Wählerschaft: „Wir lassen uns nicht vom Staat delegitimieren.“
Kritiker werfen der Partei indes genau das Gegenteil vor – dass sie selbst aktiv daran mitwirke, demokratische Institutionen infrage zu stellen. Die politische Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren dürfte in den kommenden Wochen wieder an Fahrt aufnehmen, auch wenn sich führende Unionspolitiker wie Carsten Linnemann zuletzt gegen ein solches Verbot ausgesprochen haben.
Was bleibt?
Die Auseinandersetzung zwischen AfD und Verfassungsschutz erreicht eine neue Stufe – juristisch wie politisch. Klar ist: Die Einstufung als rechtsextremistisch wird die Partei begleiten – vor allem im beginnenden Europawahlkampf.
Und noch etwas ist sicher: Die Gerichte werden nun entscheiden müssen, wo Beobachtung aufhört – und wo politische Bewertung beginnt.
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