Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied per einstweiliger Anordnung, dass der Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD verpflichtet sei, einen Fraktionsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen – und das noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten.
Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass die Thüringer Verfassung keine Vorgabe zur Reihenfolge der konstituierenden Sitzungen mache, sodass eine Debatte und Beschlussfassung vor der Präsidentenwahl durchaus möglich sei. Damit wurde die Haltung Treutlers, der auf der ersten, von Tumulten geprägten Sitzung des Landtags am Donnerstag Anträge und Abstimmungen verweigert hatte, deutlich zurückgewiesen.
Insbesondere geht es um einen Antrag der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), der die Geschäftsordnung des Landtags ändern soll. Das Ziel: Schon im ersten Wahlgang zur Wahl des Landtagspräsidenten sollen alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass nur die stärkste Fraktion – aktuell die AfD – in den ersten beiden Wahlgängen das Vorschlagsrecht hat. Bei einer Änderung der Geschäftsordnung würde die AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde, dieses exklusive Recht verlieren.
Doch wie wird es heute im Landtag weitergehen? Welche Strategie wird die AfD verfolgen, um ihren Einfluss zu wahren
Gefälschte Musik, täuschend echte Stimmen und ahnungslose Fans – immer mehr Musiker...
BeiX PostSonntag, 21.12.2025Was wie eine Romanze begann, endet nun in einer kafkaesken Sackgasse der...
BeiDie RedaktionSonntag, 21.12.2025Das Jahr 2026 bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbare Veränderungen im Alltag....
BeiX PostSonntag, 21.12.2025Ein Nutzer hat uns auf folgende Widersprüche aufmerksam gemacht – dafür herzlichen...
BeiDie RedaktionSonntag, 21.12.2025
Kommentar hinterlassen