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Ärger im Beteiligungsunternehmen von Steffen Göpel

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Steffen Göpel hatte in den letzten Monaten seinen Anteil am Unternehmen Unister Holding erhöht, was uns verwunderte, denn das Unternehmen Unister steht ja nun seit Jahren in der Kritik der Verbraucherschützer, der BaFin und der Staatsanwaltschaft. Da kann man mit einer solchen Beteiligung nicht nur positives Aufsehen erregen, sondern man kommt natürlich auch immer wieder dann ins Gespräch, wenn es zu dieser Beteiligung neue Schlagzeilen gibt- gerade im Zusammenhang mit Unister nicht immer durchaus positive Nachrichten. Genau das kann man eigentlich nicht gebrauchen, wenn man ruhig seine Geschäfte machen will.   Zu dieser Klientel von Geschäftsleuten gehört Steffen Göpel eigentlich, denn sein Hauptgeschäft sind Immobilien mit seinem Unternehmen GRK Holding. Steffen Göpel wird sich sicherlich noch öfter selber fragen „War die Beteiligung eine gute Entscheidung?“.Die Travel24.com AG (ISIN: DE000A0L1NQ8) hat von ihrer Mehrheitsaktionärin, der UNISTER Holding GmbH, Leipzig, mit Schreiben vom 13.05.2015, welches dem Vorstand der Travel24.com AG heute übermittelt wurde, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Travel24.com AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Die UNISTER Holding GmbH verfügt über das erforderliche Quorum von 5 % des Grundkapitals.

Einziger Tagesordnungspunkt des Einberufungsverlangens ist die “Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern”. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Daniel Kirchhof, soll mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung vorzeitig abberufen werden. Nach Ansicht der UNISTER Holding GmbH hat Herr Kirchhof mehrfach seine Pflichten als Mitglied des Aufsichtsrats verletzt, was seine vorzeitige Abberufung zur Abwendung etwaiger weiterer Nachteile für die Gesellschaft erforderlich macht.

Der Vorstand der Travel24.com AG wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.

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