Startseite Allgemeines Ärger bei der Pantera AG aus Köln – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Allgemeines

Ärger bei der Pantera AG aus Köln – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Conmongt / Pixabay
Teilen

pantera AG

Köln

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20 April 2022 zu den Tagesordnungspunkten 5.2 und 5.3 (Beschlussfassung gemäß § 147 AktG über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Mehrheitsaktionärin und deren Alleingesellschafterin) gefassten Beschlüsse Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 11. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 10/​22 anhängig.

Köln, im August 2022

Der Vorstand

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das war infobud.ai

infobud.ai – Die Zukunft des B2B-Vertriebs ist automatisiert Von der Lead-Identifikation bis...

Allgemeines

Insolvenz:infobud GmbH

51 IN 37/26 | In dem Verfahren über den Antrag infobud GmbH,...

Allgemeines

Insolvenz:IGI Personalservice GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 417/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Insolvent:Pixyfoto GmbH

In dem Verfahren über den Antrag d. Pixyfoto GmbH, Georg-Kaindl-Straße 7, 83624...