Startseite Allgemeines Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern
Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Änderung
der Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52
Festlegung von bezeichneten Häfen
in der Bundesrepublik Deutschland
für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Vom 10. September 2024

Die Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern vom 1. Dezember 2014 (BAnz AT 16.12.2014 B9) wird im Benehmen mit den Ländern geändert.

I.

Änderung

1.
Die Liste der bezeichneten Häfen in Niedersachsen wird wie folgt ergänzt:

Hafen Anlandeplätze
Wilhelmshaven 1. Wilhelmshaven 1

2. Wilhelmshaven 2

2.
Die festen Anlandezeiten in bezeichneten Häfen in Niedersachsen und Bremen sind folgende:
Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten sowie auch an Feiertagen ist das Anlanden nur nach Rücksprache mit der zuständigen Fischereiinspektion erlaubt.

II.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die mit dieser Bekanntmachung erfolgte Änderung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Referat 523) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1.
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Haubachstraße 86, 22765 Hamburg.
2.
Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de.
III.

Hinweis

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht eine Aufstellung der bezeichneten Häfen für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern auch auf ihrer Internetseite: www.ble.de unter Menüpunkt -> Kontrolle -> Fischerei -> Fischereikontrolle.

Hamburg, den 10. September 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Trübner

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Anleger sollten jetzt schnell handeln“ – Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann zur Luana Energieversorgung Deutschland GmbH

Herr Linnemann, die BaFin hat jüngst vor einem drohenden Zahlungsausfall bei der...

Allgemeines

Stephen Miran verlässt das Weiße Haus – bleibt jedoch Mitglied im US-Zentralbankrat

Stephen Miran, einer der wichtigsten Wirtschaftsexperten im Team von US-Präsident Donald Trump,...

Allgemeines

China greift nach dem Dollar – Peking sieht Chance zur Neuordnung der Finanzwelt

Inmitten globaler Unsicherheiten und wachsender Skepsis gegenüber der US-Wirtschaftspolitik unter Präsident Donald...

Allgemeines

Netflix im Visier konservativer US-Senatoren: Kulturkampf statt Kartellrecht

Bei einer Anhörung des US-Senats am Dienstag zur geplanten 83-Milliarden-Dollar-Übernahme von Warner...