Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Änderung
der Bekanntmachung Nr. 21/24/33
über die Durchführung von Status-quo- und Wissensstandanalysen
zur unterstützenden Umsetzung der Bio-Strategie 2030
im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Die Bekanntmachung Nr. 21/24/33 über die Durchführung von Status-quo- und Wissensstandanalysen zur unterstützenden Umsetzung der Bio-Strategie 2030 im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau vom 21. Januar 2025 (BAnz AT 10.02.2025 B4) wird geändert.
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Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst:2 Gegenstand der FörderungIm Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen Status-quo- bzw. Wissensstandanalysen zur unterstützenden Umsetzung der Bio-Strategie 2030 durchgeführt werden, die auf die in der Bekanntmachung dargestellten Ziele ausgerichtet sind.Eine Auswahl zu bearbeitender Forschungsbereiche entlang der Wertschöpfungskette in Form von Status-quo- und Wissensstandanalysen zur Erreichung der Ziele ist nachfolgend skizziert:2.1 Betriebsmittelmärkte
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Status-quo- und Bedarfsanalyse zu folgenden Fragestellungen:
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Bei welchen Betriebsmitteln fehlt eine ausreichende Verfügbarkeit (sowohl für die Primärproduktion als auch für die Lebensmittelverarbeitung)?
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Durch welche Maßnahmen kann die jeweilige erforderliche Verfügbarkeit erreicht und langfristig gesichert werden?
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Bei welchen Betriebsmitteln besteht weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf (zum Beispiel Methoden zur Schließung regionaler Nährstoffkreisläufe, Methoden zur Erschließung von bisher wenig oder nicht genutzten Nährstoffquellen)?
2.2 Grünland- –
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Metaanalyse zum Stand der Forschung und dem Forschungsbedarf im Bereich Grünland bzw. der mit der Grünlandnutzung verbundenen Tierhaltung unter ökologischer Bewirtschaftung
2.3 Lebensmittelverarbeitung- –
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Status-quo-Analyse der bereits vorhandenen Förderinstrumente zur Umstellung von Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung auf „Bio“ sowie Ableitung von Handlungsbedarfen mit dem Ziel, den Aufbau regionaler und ökologischer Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten zu unterstützen
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Status-quo-Analysen der regionalen Beraterstrukturen für umstellungsinteressierte Unternehmen der Verarbeitung
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Status-quo-Analyse zu wichtigen Förderprogrammen für bestehende klein- und mittelständische Bio-Lebensmittelhersteller (Bio-KMU) mit folgenden Fragestellungen:
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Welche Förderprogramme werden für die Zielgruppe bereits angeboten?
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Wie sind die Bekanntheit, die Zufriedenheit und die Nutzung für die Zielgruppe angebotener, relevanter Förderprogramme?
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Gibt es Lücken im aktuellen Förderangebot für Bio-KMU in Deutschland?
2.4 Außer-Haus-Verpflegung- –
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Status-quo-Analysen der regionalen Beraterstrukturen für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die künftig ökologische Speisen anbieten oder ihr Angebot ausweiten möchten, sowie Ermittlung der Bedarfe zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Beraterstrukturen
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Metaanalyse zu Erfolgsbedingungen für die Umstellung auf oder Ausweitung von „Bio“ in der Außer-Haus-Verpflegung sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen
2.5 Wertschöpfungsketten- –
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Status-quo-Analyse zur Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Wertschöpfungspartnern als Grundlage für eine langfristige und verlässliche Partnerschaft; Eruierung von Best-Practice-Verträgen (anonymisiert)
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Wissensstandanalyse zu den Erfolgsfaktoren von Bio-Wertschöpfungsketten – wann gilt eine Wertschöpfungskette als erfolgreich etabliert?
2.6 Wasserversorgung und -qualität- –
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Status-quo-Analyse zu Wasserversorgern, die bereits jetzt die Förderung und Unterstützung des Ökolandbaus in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten umsetzen, um die Trinkwasserqualität ihrer Region zu verbessern (Beweggründe und Umsetzung der Förderung), und Befragung der übrigen Wasserversorger zu den Gründen, warum sie diese Förderung und Unterstützung nicht ergriffen haben.
Zudem sollen die durchzuführenden Arbeiten für die jeweiligen oben genannten Themenkomplexe die Identifizierung und Begründung des weiteren Forschungsbedarfs umfassen.Die obenstehende Auflistung kann gegebenenfalls durch geeignete Themen ergänzt werden.Dem Ziel dienliche Maßnahmen zum Wissenstransfer und Austausch, wie z. B. Arbeitsgruppen, Workshops und Feldtage, sollen genutzt werden. Die Inhalte sollen allen Beteiligten und Interessierten transparent und verständlich zugänglich sein.Ausgehend von einer Status-quo-Analyse der jeweiligen Thematik sind bereits in der Projektskizze die für das Projekt wesentlichen Akteure in die Vorhabenbeschreibung und den Arbeitsplan einzubinden sowie geeignete Methoden zur Identifizierung des weiteren Forschungsbedarfes darzulegen. Die Status-quo- und Wissensstandanalysen sollen eine Laufzeit von etwa einem Jahr umfassen. Der frühestmögliche Projektstart ist im Frühjahr 2026. - 2.
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Nummer 6.2 wird in folgenden Punkten geändert:
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Leitfaden für Skizzeneinreicher: https://www.bundesprogramm.de/fileadmin/2-Dokumente/
Richtlinien_und_Antraege/20230809_Skizzenleitfaden.pdf - –
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Im Portal ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format bis zum 23. Juni 2025 hochzuladen.
Die Änderungen der Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Dr. Filipini
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