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Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk vom: 02.02.2024

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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Änderung
der Bekanntmachung
der Richtlinie zur Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk

Vom 2. Februar 2024

Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk vom 11. Oktober 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B1) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1.3 wird Satz 2 wie folgt gefasst:
„Das Beratungsangebot richtet sich an alle rechtlich selbständigen Betriebe des Handwerks (auch Nichtmitglieder aus dem jeweiligen Gewerbe), die in der Bundesrepublik Deutschland ihre Betriebsstätte oder Niederlassung haben oder die eine Eintragung in die Handwerksrolle anstreben und die die KMU-Kriterien gemäß der Kommissions-Empfehlung vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124/​36 vom 20.5.2003, S. 36) sowie Artikel 2 Nummer 2 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/​1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/​2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/​2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (L 167/​1) – Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen.“
2.
In Nummer 1.4 wird Absatz 3 wie folgt gefasst:
„Die Förderung basiert auf Artikel 18 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/​1315 der Kommission vom 23. Juni 2023).“
Bonn, den 2. Februar 2024

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Dr. K. Isele

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