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Änderung ab 1. Oktober 2013 bei der Beurkundung von Immobilien

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Der Bundestag hat am 15. Juli 2013 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren neu beschlossen. Viele
von Ihnen werden bereits davon gehört haben. Das Gesetz tritt zum  01.10.2013 in Kraft und soll den Verbraucher weiter stärken und
schützen.Zukünftig müssen alle notariellen Kaufverträge oder Kaufvertrags-angebote mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin von einem
Notar an den Kunden/Käufer gesendet werden. Damit der Kunde/ Käufer ausreichend Gelegenheit hat, sich mit dem Vertrags-text zu befassen und ggf. Wünsche oder  Änderungen mit Ihnen zu besprechen.

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