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ADCADA Prozess Rostock Benjamin Franklin.K. und Heiko K.

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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wegen Insolvenzverschleppung, Verstoß gegen das Kreditwesengesetz in Tateinheit mit Betrug, Bankrott, Betrug, Subventionsbetrugs in sechs Fällen, vorsätzlicher Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz

12. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer

Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Rostock werden den insgesamt drei Angeklagten verschiedene Vermögensstraftaten zur Last gelegt, welche sich im Zeitraum von Juli 2018 bis März 2021 zum Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen bzw. freiberuflichen Tätigkeit ereignet haben sollen.

Nach den erhobenen Anklagevorwürfen sollen zwei Angeklagte, Vater und Sohn, im Zusammenhang mit einer in Bentwisch ansässigen Holdinggesellschaft, Unternehmensanleihen zu verschiedenen Konditionen herausgegeben und Anlegern zur Zeichnung angeboten haben, obwohl eine dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht vorgelegen habe und obgleich die Holdinggesellschaft spätestens zum 31.07.2018 überschuldet gewesen sei.

Insgesamt sollen so 17 unterschiedlich ausgestaltete Anleihen sowie ein „festverzinsliches Immobiliendarlehen“ potentiellen Anlegern angeboten worden sein, wobei insgesamt 340 Anleger bzw. ein Darlehensgeber die Wertpapiere bzw. das Darlehen, in der täuschungsbedingten Fehlvorstellung erworben haben sollen, in ein florierendes Unternehmen zu investieren. Insgesamt sollen durch die Anleger bzw. den Darlehensgeber mehr als 10 Mio. EUR investiert worden sein.

Der dritte Angeklagte soll als Rechtsanwalt für die Holdinggesellschaft und verbundene Unternehmen tätig gewesen sein.

Trotz der laut Anklagevorwurf im Juli 2018 eingetretenen Überschuldung und trotz der laut Anklagevorwurf spätestens im März 2020 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der Holdinggesellschaft soll darüber hinaus erst verspätet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden sein.

Überdies werden einem der Angeklagten auch zwei Bankrottstraftaten im Zusammenhang mit der Überweisung von Firmengeldern auf Privatkonten
vorgeworfen. Zudem soll einer der Angeklagten Waren einer insolventen Gesellschaft unter dem Namen einer neu gegründeten Gesellschaft veräußert haben.

Darüber hinaus wird zwei Angeklagten ein Betrug im Zusammenhang mit einereingega ngenen Verpflichtung zur Lieferung von medizinischen Masken vorgeworfen.

Zudem wird einem Angeklagten in 6 Fällen jeweils ein Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Zuschüssen für die von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmer und ein Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz angelastet.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung streitet.

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