Ab Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die Banküberweisungen sicherer machen soll – durch den automatischen Abgleich von Empfängername und IBAN. Was das für Verbraucher bedeutet und wie realistisch der Schutz vor Online-Betrug ist, erklärt der Dresdner Rechtsanwalt Maurice Högel im Interview mit t3n.
t3n: Herr Högel, was genau ändert sich ab Oktober für Menschen, die Überweisungen tätigen?
Maurice Högel: Die wichtigste Neuerung ist die verpflichtende Empfängerprüfung: Banken müssen vor jeder Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Das galt bisher nicht – da reichte eine korrekte IBAN. Diese Lücke haben Betrüger regelmäßig ausgenutzt.
t3n: Können Sie ein Beispiel nennen?
Högel: Nehmen wir eine manipulierte Handwerkerrechnung: Ein Betrüger ersetzt die IBAN – der Kunde überweist gutgläubig, obwohl der Name auf der Rechnung nicht zum Konto passt. Künftig würde das System hier Alarm schlagen. Auch sogenannte Fake-Investments, bei denen Täter ihre eigene IBAN angeben und den Opfern sagen, es sei ihr Konto, werden schwerer durchzuführen.
t3n: Wie wird die Prüfung technisch umgesetzt?
Högel: Meist per Ampelsystem. „Grün“ bedeutet: Name und IBAN passen. „Gelb“ heißt: kleinere Abweichungen – vielleicht ein Zahlendreher oder ein verkürzter Firmenname. Hier muss der Kunde selbst entscheiden, ob er dennoch überweist. Bei „Rot“ passen Name und IBAN nicht – dann sollte man die Zahlung unbedingt stoppen.
t3n: Klingt sicher – aber auch fehleranfällig?
Högel: Ja, es wird anfangs sicher zu vielen „Gelb“-Meldungen kommen. Schon „M. Schmidt“ statt „Maximilian Schmidt“ kann die Ampel umspringen lassen. Es braucht also mehr Sorgfalt – und ein bisschen Geduld. Dafür sinkt das Betrugsrisiko deutlich.
t3n: Gilt das auch bei Auslandsüberweisungen?
Högel: Nur teilweise. Ab Oktober im Euroraum, ab 2027 EU-weit. Für Drittstaaten wie Großbritannien oder die Schweiz greift die Regelung nicht – hier bleibt alles wie bisher.
t3n: Was ist mit der Haftung bei Fehlern oder Betrugsfällen?
Högel: Wer trotz roter Ampel überweist, trägt selbst das Risiko – auch, wenn es später ein Betrug war. Bei automatisch abgebuchten Beträgen ohne Autorisierung – zum Beispiel durch Phishing – haften Banken meist, solange kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Es gibt aber immer wieder Streit über diese Grenze.
t3n: Welche Rolle spielt dabei die geplante PSD3-Richtlinie?
Högel: PSD3 könnte Banken künftig stärker in die Pflicht nehmen. Besonders bei sogenannten Spoofing-Fällen – wenn sich Betrüger als Bankmitarbeiter ausgeben – soll die Haftung der Banken ausgeweitet werden. Das würde den Verbraucherschutz stärken, ist aber aktuell noch nicht beschlossen.
t3n: Was raten Sie Verbraucher:innen?
Högel: Prüfen Sie Empfängerdaten künftig sorgfältig. Speichern Sie keine halbfertigen Namen in Daueraufträgen. Und reagieren Sie bei roten Ampeln oder Unsicherheiten nicht vorschnell – lieber einmal mehr beim Empfänger oder der Bank nachfragen.
Fazit:
Ab Oktober werden Banküberweisungen technisch smarter, aber für Nutzer:innen auch komplexer. Die neue Prüfung bringt mehr Sicherheit – aber auch mehr Eigenverantwortung. Wer bei einer „roten Ampel“ einfach überweist, handelt künftig auf eigenes Risiko.
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