Die Finanzaufsicht BaFin warnt:
Solvanta Invest bietet Finanzgeschäfte an, ohne dafür die nötige Erlaubnis zu haben.
Die Firma wirbt damit, dass man über sie Aktien der Omni Shell Ltd. kaufen kann. Doch:
👉 Solvanta Invest hat keine Genehmigung in Deutschland, solche Geschäfte zu machen.
👉 Es gibt keinen offiziellen Verkaufsprospekt für diese Aktien – das ist gesetzlich aber vorgeschrieben.
Was hat die BaFin herausgefunden?
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Solvanta Invest betreibt eine Website: solvantainvest(.)com
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Die Firma gibt eine Adresse in Luxemburg an.
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Im luxemburgischen Handelsregister ist Solvanta Invest aber nicht eingetragen.
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Die Aktienfirma Omni Shell Ltd. sagt auf ihrer Seite (omnishellltd.com), sie brauche keinen Verkaufsprospekt.
→ Dazu liegen der BaFin aber keine Beweise vor.
Vorsicht: Betrug möglich!
In der Vergangenheit gab es immer wieder ähnliche Fälle:
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Firmen boten Aktien an, die gar nicht existierten.
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Oder die Aktien wurden nach der Bezahlung nie geliefert.
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Danach waren die Anbieter nicht mehr erreichbar.
Deshalb warnen BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter:
Seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie im Internet Geld anlegen möchten.
Recherchieren Sie genau – bevor Sie investieren.
Was Sie tun können:
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Hören Sie sich die Folge „Vorsicht, Betrug“ im BaFin-Verbraucherschutz-Podcast an. Dort gibt es Tipps, wie Sie sich vor Abzocke schützen können.
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Prüfen Sie, ob es für das Aktienangebot einen gültigen Verkaufsprospekt gibt. Das geht in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“.
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Prüfen Sie auch, ob das Unternehmen bei der BaFin registriert ist. Das finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wichtig zu wissen:
In Deutschland dürfen Aktien nur mit einem offiziellen Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden – es sei denn, es gibt eine Ausnahme.
Dieser Prospekt muss vorher von der BaFin geprüft und genehmigt werden.
❗ Aber: Die BaFin prüft dabei nicht, ob die Inhalte im Prospekt auch wahr sind.
❗ Und sie überprüft auch nicht, ob die Firma vertrauenswürdig ist.
Diese Warnung gibt die BaFin auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) heraus.
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