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Abwertung bei Immobilienfonds= Vermögensvernichtung bei Anlegern?

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Gesprächspartner: Rechtsanwalt Jens Reime, Bautzen – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Frage: Herr Reime, offene Immobilienfonds galten lange als sichere Anlage. Warum erleben wir jetzt so starke Abwertungen?

Reime: Das liegt an der angespannten Lage am Immobilienmarkt. Steigende Zinsen, hohe Leerstände und sinkende Nachfrage zwingen viele Fondsgesellschaften, ihre Immobilienportfolios neu zu bewerten. Dadurch kommt es zu spürbaren Abwertungen, wie beim Fonds Wohnen ZBI, der im Sommer 2024 um rund 17 % herabgesetzt wurde. Für Anleger bedeutet das erhebliche Verluste.

Frage: Was sollten Betroffene mit ihren Fondsanteilen tun – sofort verkaufen oder abwarten?

Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. Wer jetzt an der Börse verkauft, realisiert sofort Verluste, hat aber Planungssicherheit. Wer kündigt und über die Fondsgesellschaft zurückgibt, muss längere Fristen akzeptieren und trägt das Risiko weiterer Abwertungen. Es gibt also keine pauschale Empfehlung – entscheidend sind die persönlichen Anlageziele und die Risikobereitschaft.

Frage: Besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen?

Reime: Ja, wenn Anleger falsch beraten wurden. Wurden offene Immobilienfonds als „sichere Geldanlage“ verkauft, obwohl erhebliche Risiken bestehen, kann das eine Falschberatung darstellen. Auch unzutreffende Produktinformationen sind relevant: Wenn in den Basisinformationsblättern ein zu niedriger Risikoindikator angegeben wurde, könnte das Schadensersatzansprüche begründen. Erste Gerichte haben Anlegern hier bereits recht gegeben.

Frage: Können auch Ansprüche direkt gegen die Fondsgesellschaft bestehen?

Reime: Durchaus. Es laufen bereits Verfahren – etwa gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH. Dort hat das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, dass die Risikoeinstufung fehlerhaft war. Die Sache wird vermutlich bis zum Bundesgerichtshof gehen. Anleger sollten ihre Ansprüche aber schon jetzt prüfen lassen, da Verjährungsfristen laufen können.

Frage: Viele Anleger erhalten Abfindungsangebote von dubiosen Firmen aus dem Ausland. Was raten Sie?

Reime: Sehr klar: Vorsicht! Diese Angebote kommen häufig von Firmen mit Sitz in Offshore-Staaten und beinhalten Preise weit unter Börsenkurs. Banken müssen solche Schreiben weiterleiten, aber Anleger sind keineswegs verpflichtet, darauf einzugehen. Im Zweifel gehören solche Angebote in den Papierkorb.

Frage: Und ganz grundsätzlich: Halten Sie Immobilienfonds noch für sinnvoll?

Reime: Immobilienfonds können eine Beimischung im Depot sein, aber sie sind kein Ersatz für sichere Anlagen wie Tagesgeld. Anleger müssen sich bewusst machen, dass Immobilienfonds langfristig gebunden, wenig flexibel und risikobehaftet sind. Wer investieren möchte, sollte auf breite Streuung achten und niemals nur auf einen Fonds setzen.

👉 Fazit von Rechtsanwalt Jens Reime:
„Wer von den Abwertungen betroffen ist, sollte Unterlagen prüfen, mögliche Schadensersatzansprüche klären lassen und auf keinen Fall unkritisch auf Abfindungsangebote reagieren. Ruhe bewahren und fachlichen Rat einholen ist jetzt der richtige Weg.“

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