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Abmahnung für google

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat den Internetdienste-Anbieter Google wegen der Neuregelung seiner Daten- und Nutzungsbestimmungen abgemahnt. Der Text sei gespickt mit Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“, sagte vzbv-Chef Gerd Billen dem „Spiegel“.

Der Nutzer wisse am Ende nicht, wozu genau er seine Zustimmung erteile und wozu nicht. Nach Auffassung der Verbraucherschützer fehlt damit die Voraussetzung für eine rechtskonforme Datenschutzerklärung. Google hat laut Bericht bis 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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