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Ein EU-Verbot von Geschäften mit der Syria International Islamic Bank (SIIB) ist nichtig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute in Luxemburg einen Beschluss des EU-Ministerrats vom Juni 2012 für ungültig und gab damit einer Klage der SIIB statt.Die Richter erklärten, die Tatsache, dass zwei Kunden dieser Bank auch Konten bei zwei ebenfalls auf der EU-Sanktionsliste stehenden syrischen Banken hätten, reiche als Begründung für die Aufnahme der SIIB in die EU-Sanktionsliste nicht aus.

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